Erleichterung für Mutter-Kind-Kuren

Die Mutter-Kind-Kuren sind von den aktuellen Leistungseinschränkungen der Gesundheitsreform nicht betroffen. Es gibt so gar vorteilhafte Änderungen, da sie jetzt beihilfefähig geworden sind.

In den vergangenen Wochen wurden die Beratungsstellgen der Arbeiterwohlfahrt (AWO)-Bundesverband von vielen verunsicherten Eltern aufgesucht. Doch bei den Mutter-Kind-Kuren gibt es eine erfreuliche Regelung der Gesundheitsreform: Der von den Versicherten zu tragende maximale Anteil an den Fahrtkosten ist von 13 auf 10 Euro gesunken.


Positiv ist auch die Änderung der Beihilfeverordnung des Bundes: Ab den 1.1.04 sind Mutter-Kind-Kuren beihilfefähig. Die Schlechterstellung von Beamtinnen ist damit aufgehoben. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt für Versicherte, die älter als 18 Jahre sind, 10 Euro täglich. Sollte die Finanzierung des Eigenanteils ein Problem darstellen, kann in Absprache mit den Krankenkassen und den AWO-Kurberatungsstellen eine zufriedenstellende Lösung gesucht werden.


Anne Hoffmann-Krupatz, AWO-Bundesverband: „Gesundheitlich beeinträchtigte Mütter und Kinder sollten dieses nachweislich wirksame Vorsorge- und Reha-Angebot rechtzeitig wahrnehmen. Das trägt dazu bei, dass Krankheiten sich nicht chronifizieren. Damit können sowohl für Versicherte wie auch für Krankenkassen erhebliche Kosten gespart werden.“


Die Kurberatungsstellen der AWO unterstützen bei:



WANC 16.02.04





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/10_02_mutter_und_kind_kuren.php
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