Arztbesuche in der EU: Kassen müssen zahlen

Die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) müssen die Arztkosten im EU-Ausland zahlen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden. Und zwar im Sinner der Versicherten. Wer sich im europäischen Ausland ambulant behandln läßt, der kann das ohne Genehmigung der Kasse tun. Die GKV müssen für ihre Mitglieder ambulante Behandlungen bei Ärzten im EU-Ausland zahlen (Az: C-385/99).


Abgesehen von akuten Notfallbehandlungen mussten Patienten bisher eine Genehmigung ihrer Kasse einholen, wenn sie einen Arzt im Ausland aufsuchen wollten. Mit dem Urteil des EuGH brauchen Versicherte fortan nur dann die Zustimmung der Kasse, falls es sich um Krankenhausaufenthalte handelt, nicht aber für normale Arztbesuche. Die Krankenkassen raten jedoch, sich vorher über die Höhe der Kostenerstattung zu informieren.


Der EuGH hatte im Fall einer niederländischen Versicherten entschieden, die während ihres Urlaubs in Deutschland einen Zahnarzt aufgesucht hatte; eine weitere Patientin hatte in Belgien eine Kniespiegelung durchführen lassen. In ihrem Urteil erklärten die Richter, die EU-Staaten müssten trotz nationaler Zuständigkeiten für das Gesundheitssystem die europäischen Grundfreiheiten wie den freien Dienstleistungsverkehr beachten.


WANC 09.09.03





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/09_09_krankausland.php
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