Personalisierte Medizin als Kostenbremse?

Passen medizinischer Fortschritt und vertretbare Kosten zusammen? Anscheinend
ja. Denn die so genannte personalisierte Medizin wirkt zielgenauer und
vermeidet unerwünschte Nebenwirkungen. Und das kann unterm Strich Geld sparen.


In der personalisierten Medizin werden Erkenntnisse aus der
Molekularbiologie, der Diagnostik und der Therapie verknüpft. Dabei
werden durch so genannte Biomarker Patientengruppen identifiziert, die
auf eine bestimmte Therapie ansprechen, bei denen sie ohne Erfolg
bleibt oder bei denen mit schweren Nebenwirkungen zu rechnen ist. Als
Beispiele für die personalisierte Medizin wurden neue Behandlungsformen
bei Krebs, AIDS und Rheuma genannt.



Mit diesem als viel versprechend gehandelten Lösungsansatz sollen neue
Therapieformen eingeführt und trotzdem Kosten gespart werden. Die
höhere Zielgenauigkeit der Therapie mache sie effizienter, auch wenn im
Einzelfall die Behandlungskosten durchaus höher als bei älteren
Therapien sein könnten. Dagegen würden Kosten für nutzlose,
zeitraubende Behandlungen oder Folgekosten durch negativ wirkende
Behandlungen vermieden.



Es wurde jedoch beklagt, dass die Budgetierung der Arzneimittelausgaben
die Einführung der personalisierten Medizin behindere. Neue Medikamente
dürften oft erst verschrieben werden, wenn sich alte Wirkstoffe als
nutzlos erwiesen hätten. Dadurch könnten unumkehrbare Schäden
entstehen. Eine wirtschaftliche Behandlung bedeute nicht unbedingt,
dass die eingesetzten Medikamente billiger seien als ihre
Vorgängerprodukte. Denn häufig seien die Folgekosten, die aus einer
veralteten Behandlung entstehen, sehr viel höher.



Kosten-Nutzen-Bewertung als Entscheidungshilfe



Ob ein neues Medikament bezahlt werden soll, können die gesetzlichen
Krankenversicherungen mit Hilfe einer Kosten-Nutzen-Bewertung
entscheiden. Darin werden die Nutzen eines Medikaments den entstehen
Kosten gegenüber gestellt. Nur wenn dieses Verhältnis stimmt, wird das
Medikament von den Versicherungen auch bezahlt. Die gesetzlichen
Grundlagen dazu hat das Wettbewerbsstärkungsgesetz gelegt. Für den
Duisburger Gesundheitsökonomen Professor Jürgen Wasem entspricht das
dafür entwickelte Verfahren vom �Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen� allerdings nicht dem
internationalen Standard. Laut Wasem werde das Verfahren von den 30
führenden deutschen Gesundheitsökonomen einhellig kritisiert.



Auch wenn eine dauerhaft gute Versorgung nur durch medizinisch-technischen
Fortschritt möglich ist, wird wahrscheinlich nicht alles, was der
Fortschritt möglich macht und aus der Perspektive des Patienten
wünschbar ist, auch finanziert werden können.



Darauf hat erst kürzlich auch der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr.
Jörg-Dietrich Hoppe hingewiesen. Durch die strikte Begrenzung der
Finanzmittel in der gesundheitlichen Versorgung werde schon längst nur
noch das medizinisch unbedingt Notwendige von den Krankenkassen
bezahlt. Die Möglichkeiten der Ärzte, für ihre Patienten die
individuell beste Therapie auszusuchen, würden seit Jahren immer
stärker eingeschränkt. Das sei Rationierung und darüber müsse man
sprechen.



WANC 03.06.08/Quelle: 3. Berliner Roche Forum





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/03_06_Personalisierte_Medizin.php
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