> Krebsbekämpfung: Bundesregierung will Vorsorge und Therapien verbessern
Das Kabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz) gebilligt. Ziel der Maßnahmen ist es, die Krebsfrüherkennung und die Qualität in der onkologischen Versorgung zu verbessern. Die Schritte sind laut Bundesgesundheitsminister (BMGS) Daniel Bahr, "unverzichtbar, um bei der Bekämpfung von Krebserkrankungen weitere Fortschritte zu erzielen.“

Der Gesetzentwurf greift zwei zentrale Bereiche der Empfehlungen des Nationalen Krebsplans auf. So soll angesichts der deutlich steigenden Zahl von Krebsneuerkrankungen die Krebsfrüherkennung gestärkt werden. Das BMGS stellt fest, dass das bestehende Krebsfrüherkennungsangebot in Deutschland "nur unzureichend wahrgenommen" wird. Mit dem Gesetz sollen Strukturen, Reichweite, Wirksamkeit und Qualität der Angebote "nachhaltig verbessert werden". Um die Menschen besser zu erreichen, sollen diese künftig persönlich zur Krebsfrüherkennung eingeladen werden. Gleichzeitig sollen die Information über Krebsfrüherkennung verbessert und eine durchgehende Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle der Krebsfrüherkennungsprogramme eingeführt.

Im zweiten Schwerpunkt sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Länder flächendeckend klinische Krebsregister mit einem festgelegten Aufgabenprofil einrichten. Zu deren Aufgaben gehören insbesondere die möglichst vollzählige Erfassung und Auswertung der Daten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von Krebserkrankungen in der ambulanten und stationären Versorgung.

Insbesondere der Aufbau des Krebsregisters stößt auf Kritik. Beispielsweise die Finanzierung. Das BMGS begründet die vorgeschlagene Finanzierung wie folgt: "Da die klinischen Krebsregister der Qualitätssicherung dienen, werden sie zukünftig überwiegend aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert." Kritiker fragen, warum die privaten Krankenversicherungen (PKV) sich nicht beteiligen müssen? Und dass das Krebsregister regional aufgebaut ist, werde zu Verzögerungen und Problemen bei der Zusammenführung der Daten führen.

Handlungsfelder des Nationalen Krebsplanes:

Im Handlungsfeld 1 "Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung" sind folgende Ziele von zentraler Bedeutung:  
    •    Verbesserung der Information und Teilnahme an der Krebsfrüherkennung im Sinne einer "informierten Entscheidung" der Bürgerinnen und Bürger,
    •    Überführung der bestehenden Gebärmutterhalskrebs- und Darmkrebsfrüherkennung in systematisch organisierte und qualitätsgesicherte Screening-Programme auf der Grundlage europäischer Leitlinien,
    •    Erfolgskontrolle der Krebsfrüherkennungsprogramme hinsichtlich der durch sie erreichten Senkung der Krebssterblichkeit; Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen zur Evaluation von Krebsfrüherkennungsprogrammen.
    •    Eine Risiko-adaptierte Früherkennung zielt darauf ab, Personen mit einem deutlich erhöhten Risiko anhand bestimmter Risikoindikatoren zu identifizieren und durch gezielte Krebsfrüherkennung, Diagnostik und Therapie die Krankheitslast (einschl. Krankheitsdauer, Häufigkeit von Spätstadien) und Sterblichkeit zu verringern.
       
Im Handlungsfeld 2 "Weiterentwicklung der onkologischen Versorgungsstrukturen und der Qualitätssicherung" steht die qualitativ hochwertige Versorgung von Krebskranken im Vordergrund. Wichtig ist hierbei eine verstärkte Transparenz über die Leistungsfähigkeit und die Behandlungsergebnisse der behandelnden Einrichtungen. Zu vier von sechs Zielen wurden folgende Fragestellungen diskutiert:
    •    Zertifizierung und Qualitätssicherung onkologischer Einrichtungen,
    •    Förderung der Entwicklung von evidenzbasierten Leitlinien und ihrer Anwendung im klinischen Alltag,
    •    Etablierung einer aussagekräftigen onkologischen Qualitätsberichterstattung durch klinische Krebsregister sowie
    •    der flächendeckenden Sicherstellung einer bedarfsgerechten psychoonkologischen Versorgung.

Das Ziel des Handlungsfeldes 3 "Sicherstellung einer effizienten onkologischen Behandlung" besteht darin, allen Krebspatienten und -patientinnen einen fairen und schnellen Zugang zu nachweislich wirksamen innovativen Krebstherapien zu ermöglichen. Schwerpunkt ist zunächst die Sicherstellung einer effizienten onkologischen Arzneimittelversorgung. Die rasante Entwicklung und Zulassung neuer „zielgerichteter“ Krebsarzneimittel hat hohe medizinische und wirtschaftliche Erwartungen geweckt. Gleichzeitig wird aber aufgrund der teilweise extrem hohen Kosten dieser Arzneimittel eine "system-sprengende Wirkung" bei oftmals marginalem oder ungeklärtem Zusatznutzen befürchtet. Die geltenden Vorschriften in Deutschland ermöglichen grundsätzlich eine zeitnahe Einführung innovativer Arzneimittel in die Versorgung.

Handlungsfeld 4: Stärkung der Patientenorientierung / Patienteninformation
Ein wichtiges Ziel besteht darin, allen Betroffenen einen niederschwelligen Zugang zu zielgruppengerechten und qualitätsgesicherten Informations-, Beratungs- und Hilfsangeboten zu ermöglichen. Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der kommunikativen Kompetenzen der in der onkologischen Versorgung tätigen multiprofessionellen Behandlungsteams. Dies umfasst eine verständliche Informationsvermittlung sowie eine patientenzentrierte, einfühlsame Überbringung auch von schlechten Nachrichten. Auf der Basis dieser verbesserten Kommunikation soll es gelingen, mit den Patientinnen und Patienten gemeinsam diagnostische und therapeutische Maßnahmen zu beschließen und zu tragen. Sowohl das patientenzentrierte Gespräch als auch eine partizipative Entscheidungsfindung setzen neben kommunikativen Kompetenzen seitens des berufsgruppenübergreifenden Expertenteams auch entsprechende Kompetenzen auf Seiten der Patientinnen und Patienten voraus. Daher sind weitere Ziele die Stärkung der Patientenkompetenz und der partizipativen Entscheidungsfindung.

Berliner Ärzteblatt 23.08.2012, Quelle: Nationaler Krebsplan

Link zum Nationalen Krebsplan
 
 
 
 
 
 
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