Wartezimmer
Wartezimmer: Berliner Ärzte fürchten nicht nur um ihr Honorar, sondern auch, dass Patienten längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen (Foto: DAK)
> Ärzte: Praxen drei Tage geschlossen

Von heute bis Freitag werden
in Berlin Ärzte ihre Praxen geschlossen halten. Sie protestieren
damit gegen die Folgen der Gesundheitsreform, die ihnen
sinkende Einnahmen beschert. Die Mediziner haben Angst, zu den
Verlierern der Reform zu gehören.


Jeder zweite Arzt wird wohl
seine Praxis für diese drei Tage schließen, vermutet
Wolfgang Mitlehner, Sprecher vom Bündnis Berliner Kassenärzte.
Das soll, wie schon andere Protestaktionen im letzten Jahr, deutlich
machen, dass eine medizinische Unterversorgung der Alltag sein wird.
"Die ambulante medizinische Versorgung der Berliner wird sich
durch die geplante Gesundheitsreform erheblich verschlechtern."
erklärte die Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung
(KV) Berlin, Dr. Angelika Prehn.



Die Furcht der Berliner
Ärzte ist nicht ganz unbegründet. Sie verdienen im
bundesweiten Durchschnitt am wenigsten. Bei gleicher ärztlicher
Leistung liegen die ambulanten Vergütungen in Berlin ca. 30-40
Prozent unter ihren ärztlichen Kollegen in Westdeutschland. Die
Gesundheitsreform ändert daran nichts. Denn die Regelung, dass
"bundeseinheitliche Vergütung bei gleichartigen Leistungen
in den Praxen" gelten solle, haben Länder wie Bayern und
Rheinland-Pfalz gekippt. Es sollen zwar künftig
bundeseinheitliche Orientierungswerte gelten, aber die können
unterschritten werden, wenn regional Betriebskosten oder
Wirtschaftskraft in der Region geringer sind.



Das geht den
niedergelassenen Ärzten an die Substanz. Sie klagen, dass manche
Kollegen nicht mehr so viele Patienten wie bisher versorgen könnten.
Andere müssten ihre Praxis schließen, weil sie die
steigenden Kosten für Miete, Personal, Geräte etc. nicht
bezahlen könnten. Die Folgen seien längere Wartezeiten und
längere Anfahrtswege.



Das führe, so warnt die
KV Berlin, neben einem reduzierten Leistungsangebot zu einer
eingeschränkten freien Arztwahl. Denn neben Verträgen zur
Integrierten Versorgung sollen die Kassen künftig auch Verträge
zur hausarztzentrierten Versorgung grundsätzlich nur mit
einzelnen Ärzten oder Arztgruppen abschließen dürfen.
Das deutsche Gesundheitssystem gehe 50 Jahre zurück, so
KV-Chefin Prehn, als Patienten sich noch erkundigen mussten, ob ihr
Arzt einen Vertrag mit ihrer Krankenkasse hat.



WANC
24.01.07

 
 
 
 
 
 
powered by webEdition CMS