Krankenhaussituation
Medizinische Behandlung: EU will sie auch im Ausland möglich machen
> EU will medizinische Behandlung im Ausland erleichtern

In der europäischen Union sollen
Hindernisse für eine medizinische Behandlung im Ausland
beseitigt werden. Die EU-Kommission wird vorschlagen, dass EU-Bürger
das Recht darauf haben, sich auch in einem anderen Land medizinisch
versorgen zu lassen.


Eine Voraussetzung soll sein, dass
diese Behandlung in ihrem eigenen Land ebenfalls zugelassen ist.
Dennoch kann ein Patient vor einem Krankenhausaufenthalt eine
Genehmigung benötigen. Die Vorschläge der Kommission folgen
Gerichtsurteilen nach denen Patienten für eine Behandlung
zuhause oder im Ausland eine entsprechende Entschädigung
erhalten sollen. Da das Thema in der EU sehr kontrovers diskutiert
wird, hat die Kommission die Pläne immer wieder überarbeitet.
Mit der Opposition einer Reihe von Ländern ist trotzdem zu
rechnen.



In Großbritannien fürchten
der Labour-Partei nahestehende Ärzte, dass diese Vorschläge
zu einem internationalen Gesundheitsmarkt führen werden, der in
letzter Konsequenz das Ende des öffentlich finanzierten National
Health Service bedeuten könnte. Das Gesundheitsministerium hat
bereits klar gestellt, dass während der Verhandlungen
Veränderungsvorschläge eingebracht werden. Laut einem
Sprecher ist es entscheidend, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen
sicherstellen, dass das NHS die Fähigkeit behält, zu
entscheiden, welche Versorgung es zur Sicherstellung der Bedürfnisse
der Patienten finanziert.



Auch Spanien und Deutschland sollen
einem Teil der Pläne widersprechen. Um die Opposition zu
beschwichtigen, will die Kommission wahrscheinlich für einen
Krankenhausaufenthalt im Ausland eine vorherige Bewilligung
erforderlich machen. Dafür müsste ein Land jedoch beweisen,
dass die Anzahl der Patienten, die sich im Ausland behandeln lassen
wollen, einen Einfluss auf die eigenen Krankenhäuser hat.



Die Europäische Kommission geht
davon aus, dass jeder, der in seinem eigenen Land nicht ohne unnötige
Verzögerung entsprechend behandelt werden kann, sich im Ausland
behandeln lassen darf. Die Kosten für diese Behandlung werden
von den öffentlichen Fonds übernommen. Für eine
Behandlung außerhalb des Krankenhauses ist keine entsprechende
Bewilligung erforderlich.



Mitentscheidend für diesen
Vorschlag war der Fall von Yvonne Watts. Die 75 Jahre alte Britin
bezahlte in Frankreich 5450 Euro für das Einsetzten eines
künstlichen Hüftgelenks. Sie war nicht bereit, in England
ein Jahr auf diesen Eingriff zu warten. Der Europäische
Gerichtshof entschied, dass Patienten, die einer unzulässigen
Verzögerung der medizinischen Versorgung ausgesetzt sind, in
einem anderen EU-Staat behandelt werden dürfen. Die Kosten dafür
sind von ihrem eigenen Land zu übernehmen.



WANC 20.12.07

 
 
 
 
 
 
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