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Der Rechtsschutz für die von Pharmazeuten geführte Apotheke bleibt in Europa anscheinend erhalten (Foto: ABDA)
> Apotheken: Vorerst keine Ketten

Im europäischen Rechtsstreit um das
Fremdbesitzverbot bei Apotheken hat der EU-Generalanwalt seinen
Schlussantrag gehalten. Darin bestätigt er die deutsche Regelung. Damit
wird es hierzulande vorerst keine Apothekenketten geben. Apotheker
freuen sich, für Unternehmen, die auf eine Liberalisierung hofften, ein
Tiefschlag.
Yves Bot ist der EU-Generalanwalt. Er hat eine gewichtige Funktion.
Denn er vertritt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Interessen
der EU. Und: Was Bot sagt, hat großen Einfluß auf die Entscheidungen
der Richter. In neun von zehn Fällen folgen sie seinen Empfehlungen. In Bezug auf das Fremdbesitzverbot für Apotheken hat der
EU-Generalanwalt jetzt vorgetragen, dass das Fremdbesitzverbot
deutscher Prägung zwar eine Beeinträchtigung ist. Aber darin sieht er
„keinen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht, da er die Beschränkung
der Niederlassungsfreiheit durch das Ziel des Gesundheitsschutzes für
gerechtfertigt hält.“ Bot betont, „dass der Mitgliedstaat bestimmen
kann, auf welchem Niveau er den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung
gewährleisten will und wie dieses Niveau erreicht werden soll.“ Worum geht es genau: In Deutschland ist die Gründung und der Betrieb
einer Apotheke streng reglementiert. Dazu gehört auch die Vorschrift,
dass nur Apotheker und keine juristischen Personen – also GmbHs oder
AGs – eine Apotheke betreiben können. Hinzu kommt, dass die Zahl der
Apotheken, die jeder Apotheker betreiben darf, offiziell auf drei
beschränkt ist. Das Verfahren selbst basiert auf der Entscheidung des ehemaligen
saarländischen Finanz- und Gesundheitsministers Josef Hecken, der einer
Apotheke des Arzneimittelversenders DocMorris in Saarbrücken den
Betrieb erlaubte. Begründung: Das Fremdbesitzverbot verstoße gegen
EU-Gemeinschaftsrecht. Gegen diese Entscheidung klagten die Apotheker
und so landete der Fall vor dem EuGH. Die Bundesregierung und insbesondere Bundesgesundheitsministerin Ulla
Schmidt hat sich inzwischen auf die Seite der Apotheken geschlagen.
„Wir wollen die Apothekenketten nicht“, wird die Ministerin in der
aktuellen Ausgabe der „Apotheken Umschau“ zitiert. Schmidt: „Ich habe
mich immer für die vom Inhaber geführten Apotheken ausgesprochen, weil
ich glaube, dass die Versorgung bei denen gut aufgehoben ist.“ Neben Deutschland betreibt die EU-Kommission auch
Vertragsverletzungsverfahren wegen des Apothekenrechts  gegen
Italien, Bulgarien, Frankreich, Österreich, Portugal, und Spanien. Der
EuGH wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2009 über die
Angelegenheit entscheiden. WANC 16.12.08, Quelle: EuGH, ABDA
 
 
 
 
 
 
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