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Apothekenbetrieb: Gilt nationales oder europäisches Recht? (Foto: ABDA)
> DocMorris-Filiale muss die Segel streichen

Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat
auf Klage saarländischer Apotheker verfügt, dass die
DocMorris-Filiale in Saarbrücken geschlossen werden muss. Das
letzte Wort ist damit sicher noch nicht gesprochen.


Mit Beschluss vom 12. September 2006
verpflichtet das Verwaltungsgericht das Saarländische
Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales die
DocMorris-Filiale in Saarbrücken schließen zu lassen. Damit
wurde dem Antrag der klagenden Apotheker stattgegeben. Diese hatten
sich gegen die Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine
Apotheke an eine niederländische Kapitalgesellschaft gewandt.



Mit der Wiederherstellung der
aufschiebenden Wirkung der Klage wird der Betrieb der Apotheke bis
zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren
unzulässig. Das Gericht folgt nicht der vom Saarländischen
Ministerium gewählten Begründung, die sich auf europäisches
Recht berief.



Am 29.06.2006 hatte das Saarländische
Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales deshalb
DocMorris die Erlaubnis zum Betrieb einer Apothekenfiliale in
Saarbrücken erteilt. Ob das Urteil des Gerichtes die Filiale
allerdings aufhalten wird, ist fraglich. DocMorris hat bereits
angekündigt, gegen diese Rechtsprechung vorzugehen. Dabei beruft
sie sich auf die Europäische Kommission. Diese habe im Rahmen
von Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien, Österreich und
Spanien (Az: IP/06/858) festgestellt, dass nationale Vorschriften für
Apotheken, die die Niederlassungsfreiheit beeinträchtigen,
unvereinbar mit dem europäischen Binnenmarkt seien.



WANC 13.09.06

 
 
 
 
 
 
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