Medikament
Kassen und Ärzte befürchten, dass das neue Arzneimittelsparpaket die Patienten finanziell überfordert und benachteiligt (Foto: ABDA)
> Wer kann sich in Zukunft noch Medikamente leisten?

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will bei Arzneimitteln jährlich mehr als eine Milliarde Euro einsparen. Das Gesetz soll zum 1. April 2006 in Kraft treten. Doch Krankenkassen wie Ärzte fürchten, dass das die meisten Patienten fianziell überfordert und die Behandlung verschlechtert.

Die Fakten liegen auf dem Tisch: Das "Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz" (AVWG) soll über eine Milliarde Euro sparen. In einer Stellungnahme der Spitzenverbände für die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages bemängeln die Spitzenverbände der Krankenkassen, dass die überwiegende Zahl der Patienten nicht die finanziellen Möglichkeiten haben werden, die bisher angewendeten Arzneimittel weiterhin zu erwerben.



Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, weisen die gesetzlichen Kassen in dem 21-seitigen Papier darauf hin, dass die neuen Festbeträge in vielen Arzneimittelgruppen dazu führen, dass die Krankenkassen um bis zu 65 Prozent weniger als bisher für einzelne Medikamente erstatteten. Über die gesetzliche Zuzahlung für Medikamente hinaus würden dadurch Aufzahlungsbeträge von bis zu 336 Euro pro Packung fällig, die Patienten selber tragen müssten.



Nach dem 1. Juni 2006 würden nur noch 45 Prozent der Verordnungen ohne Aufzahlung erhältlich sein. Von 256 Wirkstoffen in Festbetragsgruppen stünden 95 nicht mehr zum Festbetrag zur Verfügung.



Auch Ärzte laufen gegen das AVWG Sturm. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) kritisiert die im Entwurf enthaltenen Eingriffe in die ärztliche Verordnungsfreiheit. So sind Strafen für Ärzte vorgesehen, die bei der Behandlung ihrer Patienten über einen bestimmten Betrag hinaus Arzneimittel verordnen - auch wenn dies medizinisch angezeigt ist.



Dahinter verberge sich eine "Bonus-Malus-Regelung": Überschreitet der Arzt eine Kostengrenze, muss er - je nach Höhe der Überschreitung - bis zur Hälfte der entstandenen Kosten selbst tragen. Umgekehrt steht dem Arzt ein Bonus zu, wenn er preisgünstiger verordnet. Ärzte müssten ohne Druck von Seiten des Staates ihre Therapiefreiheit zum Wohle des kranken Menschen ausüben können, fordert die DGIM gemeinsam mit dem Berufsverband Deutscher Internisten (BDI).



Diese "Tagestherapiekosten" sollen künftig für häufig verordnete "indikationsstarke" Medikamente gelten. "Die Androhung von Strafe bei Überschreiten einer bestimmten Kostengrenze gefährden die Unabhängigkeit der Ärzte und die medizinische Versorgung der Patienten", so Professor Dr. med. Werner Seeger, Vorsitzender der DGIM. Patienten hätten jedoch Anspruch auf ärztliche Behandlung nach anerkanntem Erkenntnisstand und dem medizinischen Fortschritt entsprechend.



WANC 12.01.06

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