Bundesministerin Ulla Schmidt: „Ich bin sehr enttäuscht..."
> Elektronische Gesundheitskarte: Sie kommt, sie kommt nicht, sie kommt...

Die elektronische Gesundheitskarte wird kommen. Sagt Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Die Frage ist nur wann? Der Zeitpunkt 1. Januar 2006 scheint jedenfalls in weite Ferne zu rücken, weil sich die Beteiltigten nicht einigen können und auf Verzögerungstaktik setzen.

Inzwischen glaubt selbst das Bundesgesundheitsministerium anscheinend nicht mehr recht an die eingenen Zeitvorgaben: "Die elektronische Gesundheitskarte wird kommen. Das Bundesgesundheitsministerium wird sein möglichstes tun und die nötigen Maßnahmen ergreifen, damit die elektronische Gesundheitskarte ab dem 1. Januar 2006 eingeführt werden kann." Zuversicht klingt anders. 

Frohgemut kann man auch nicht sein. Bis zum 01.10.2004 sollten Kassen und Ärzte eine Vereinbarung über die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vorlegen. Bisher haben nur die Spitzenverbände der Krankenkassen dem Gesundheitsministerium einen noch nicht abgestimmten Entwurf einer Vereinbarung übermittelt. Dagegen teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit, dass sie nach wie vor an dem Ziel einer von der gemeinsamen Selbstverwaltung getragenen zeitnahen Vereinbarung festhält. Das wars. 

Dazu Bundesministerin Ulla Schmidt: „Ich bin sehr enttäuscht, dass die gemeinsame Selbstverwaltung entgegen ihrer Zusage es wieder einmal nicht geschafft hat, fristgerecht die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Ich habe sie mehrfach darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, eine für die Größe eines solchen Projektes angemessene Entscheidungsstruktur zu etablieren. Ich weise die Selbstverwaltung ausdrücklich darauf hin, dass der Konsensweg - dessen einzige Alternative die Ersatzvornahme durch mein Haus ist - nur so lange beschritten werden kann, wie das ernsthafte Bemühen zur Einigung bei der gemeinsamen Selbstverwaltung erkennbar ist und ihre Arbeiten konstruktiv und transparent fortgeführt werden.“

Sorgfalt geht vor Schnelligkeit, entschuldigen sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände (ABDA), Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Das gelte auch für die elektronische Gesundheitskarte: "Angesichts der Fülle der teilweise erst gestern von den Krankenkassen vollständig vorgelegten Vorschläge fehlte die Zeit, sämtliche Materialien eingehend zu prüfen. Zudem gibt es noch zu viele offene Fragen, die geklärt werden müssen." Und: "Die Leistungserbringer haben immer davor gewarnt, das Projekt Gesundheitskarte einem zu großen Zeitdruck auszusetzen, und statt dessen dafür geworben, seriös und sorgfältig vorzugehen."

Den Zeitplan der Ministerin haben die Ärztevertreter zwar schon immer in Frage gestellt. Doch zwischendurch hieß es dann auch wieder, "es sei sichergestellt, dass die Frist eingehalten werde" (Pressemeldung vom 22.06.2004). So werden Beobachter den Eindruck nicht los, dass die Ärztevertreter nicht unbedingt an einem Einhalten der zeitlichen Vorgaben interessiert sind.

Was soll die elektronische Gesundheitskarte bringen?
Die elektronische Gesundheitskarte soll vor allem die Kosten im Gesundheitswesen reduzieren. "Rund 30 Prozent der Gesundheitskosten werden durch die Dokumentation von Patientendaten verursacht", sagt Rolf Reinema vom Fraunhofer-Institut für Sichere Telekooperation SIT, "die Elektronifizierung der Geschäftsprozesse im Gesundheitswesen bietet deshalb große Einsparmöglichkeiten."

Deutschland will die elektronische Gesundheitskarte als erstes Land in Europa einführen. Vor der Verteilung von 80 Millionen Karten, der Vernetzung von 350 000 Arztpraxen, 2000 Krankenhäusern und rund 300 Kassen, steht jedoch zunächst die praxisnahe Gestaltung der entsprechenden Informationstechnologie.
Die technische Umsetzung hat bereits begonnen, das bit4Health-Projekt hat die Rahmenarchitektur für die Telematik-Infrastruktur dem Gesundheitsministerium bereits übergeben.

Damit elektronische Gesundheitskarten und Arztausweise von Bürgern und Ärzten akzeptiert werden, müssen Patientendaten vor Missbrauch geschützt sein. Zugleich dürfen notwendige Sicherheitsdienste zur Identifizierung, Authentifizierung oder Autorisierung die effiziente Arbeit in Kliniken, Praxen, Apotheken und bei den Kassen nicht behindern.


WANC 07.10.04

 
 
 
 
 
 
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