Krankenhaus
Kliniken: Sollen nicht immer die notwendige Versorgungsqualität für herzkranke Kinder gewährleisten (Foto: pte)
> Verfassungsbeschwerde gegen Betreuung herzkranker Kinder

Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
Niedergelassener Kinderkardiologen (ANKK e. V.) haben
Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die
ambulante Betreuung herzkranker Kinder in Krankenhäusern
eingereicht. Dabei geht es darum, ob Kliniken die ambulante Betreuung
dieser Kinder außerhalb jeder Bedarfsplanung vornehmen dürfen.


"Damit ist die hohe
Versorgungsqualität für herzkranke Kinder nicht mehr
gewährleistet", beschwert sich Dr. med. Karl Robert
Schirmer, Vorsitzender der ANKK e. V. "Es besteht keine
medizinische Notwendigkeit, dass kinderkardiologische Leistungen,
welche flächendeckend mit hoher Kompetenz durch niedergelassene
Kinderkardiologen erbracht werden, von Kliniken übernommen
werden."



6000 Kinder werden jedes Jahr in
Deutschland mit einer Herzerkrankung geboren. Sie brauchen eine
spezialisierte medizinische Betreuung. Die Ärzte fordern die
Abschaffung des § 116 b Abs. 2-5, Fünftes
Sozialgesetzbuch, nach dem Kliniken eine bedarfsunabhängige
Zulassung für das gesamte Gebiet der Kinderkardiologie erhalten,
ohne über ausreichende Versorgungsstrukturen zu verfügen.



Nebeneffekt des § 116 b
Abs. 2-5, Fünftes Sozialgesetzbuch, ist eine zu erwartende
Kostenexplosion in der Versorgung. Im Gegensatz zu den
niedergelassenen Kinderkardiologen dürfen Krankenhäuser die
kleinen Patienten ohne Budget- und Leistungseinschränkung
behandeln. Anders als die niedergelassenen Ärzte unterliegen die
Kliniken auch nicht der Bedarfsplanung. "Damit wird den Kliniken
gesetzlich ein Wettbewerbsvorteil gegenüber den niedergelassenen
Spezialisten verschafft, der langfristig zu einer unnötigen
Kostensteigerung im Gesundheitssystem führt", beklagt
Schirmer.



Die Arbeitsgemeinschaft betont, dass
Kinderkardiologen hochspezialisierte Ärzte sind, die eine
mindestens sieben Jahre lange Facharztweiterbildung zum Kinder- und
Jugendarzt mit Spezialgebiet Kinderkardiologie absolviert haben.
Dadurch werde eine ganzheitliche Versorgung der Säuglinge,
Kinder und Jugendlichen gewährleistet.



Durch die neue Gesetzgebung erhalten
zunehmend kleinere Kliniken eine Zulassung für die ambulante
Versorgung herzkranker Kinder, die weder über
kinderkardiologisch ausgebildetes Fachpersonal noch über die
notwendigen Versorgungsstrukturen verfügen. "Diese
Entwicklung betrachten wir mit großer Sorge", erläutert
Schirmer, "zumal die Situation für Eltern betroffener
Kinder nicht transparent ist."



Bei Kindern mit angeborenen Herzfehlern
sind an sich banale Erkrankungen, wie Magen-Darm-Infekte oder
Luftwegsinfekte, oftmals eine Bedrohung. Im Sinne der umfassenden
integrativen Versorgung übernehmen Kinderkardiologen sowohl die
pädiatrische Versorgung als auch spezialisierte Aufgaben auf dem
Gebiet der Kinderkardiologie.



WANC 07.04.08

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