Medikamente auf Löffel
Medikamente: Es wurden erstmals Festbeträge für acht Wirkstoffe festgelegt
> Arzneimittel: Neue Festbeträge sollen Kosten sparen

Rund 100 Millionen Euro pro Jahr wollen
Krankenkassen durch die am 01.07. in Kraft getretenen neuen
Festbeträge sparen. Der Versicherte hat erst einmal nichts
davon, muss im Gegenteil mehr zahlen, will er sein Medikament
behalten, welches außerhalb der Erstattungsgrenzen liegt.


Das Bundesgesundheitsministerium
definiert Festbeträge so: Festbeträge sind Höchstbeträge
für die Erstattung von Arzneimittel-Preisen durch die
gesetzlichen Krankenkassen. Das bedeutet: Die Krankenkassen zahlen
nicht automatisch jeden Preis, sondern nur einen Festbetrag: Diese
werden für Gruppen vergleichbarer Arzneimittel festgesetzt. So
hat der Arzt, der ein Medikament verschreiben will, die Wahl zwischen
mehreren therapeutisch gleichwertigen Präparaten, die er dem
Patienten auf Kosten der Krankenkasse verschreiben kann. Verordnet
der Arzt dennoch ein Arzneimittel, dessen Preis über dem
Festbetrag liegt, so muss der Patient diesen Differenzbetrag
zusätzlich zur gesetzlichen (Zuzahlung) entrichten; das gilt
auch für Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind. Der Arzt
ist verpflichtet, den Patienten in diesem Fall vorher darüber zu
informieren.



Festbeträge sollen also vor allem
die Ausgaben der Kassen stoppen. Die geben jeden Tag im Jahr rund 70
Millionen Euro für Arzneimittel aus. Dies macht derzeit Monat
für Monat über zwei Milliarden Euro. Kein Wunder, dass
deshalb der BKK Bundesverband argumentiert: „Damit diese
Kostendynamik zumindest etwas gebremst wird, gibt es die
"Festbetragsregelung". Und: „Dies bremst das
Ausgabenwachstum bei einer gleichbleibend hohen Versorgungsqualität.“



Nicht jeder Patient sieht das genauso.
Wer jahrelang ein Medikament eingenommen hat und dafür plötzlich
mehr zahlen soll, zeigt sich wenig begeistert. Und viele wollen das,
was ihnen bisher geholfen hat, nicht einfach gegen eine andere Arznei
tauschen. Wobei die jetzt aufkommenden Rabattverträge diesen
Zwang noch verstärken könnten.



Ab Anfang Juli 2007 kommen die
Festbeträge für acht Gruppen hinzu. In diesen Gruppen sind
beispielsweise starke, betäubende Schmerzmittel, Mittel gegen
Bluthochdruck bzw. Prostataleiden sowie zur Behandlung von Parkinson
enthalten. Diese neuen Festbetragsgruppen sollen die Ausgaben der
Krankenkassen um rund 100 Millionen Euro im Jahr reduzieren. Die
neuen Festbeträge ergänzen die bereits seit 1989 geltenden
Festbeträge auf insgesamt 440 Gruppen.



Die neuen Festbeträge - Wirkstoffe
und Einsatzgebiete:



1. Fentanyl: starkes, betäubendes
Schmerzmittel (z.B. beim Einsatz gegen Tumorschmerzen) 2. Levodopa + Carbidopa:
Parkinsonmittel 3. Terbinafin: Mittel gegen
Pilzinfektionen (Haut, Schleimhäute) 4. Alpha-Rezeptorenblocker Gr. 1
Mittel gegen Bluthochdruck bzw. gegen Prostatahyperplasie 5. Alpha-Rezeptorenblocker Gr. 2:
wie 4. 6. Antianämika: Mittel zur
Blutbildung (z.B. Eisenmangel) 7. neuere Makrolide: Infektionen 8. Bisphosphonate und Kombinationen
von Bisphosphonaten mit Additiva: Mittel gegen
Knochenabbau (Osteoporose)



WANC 02.07.07

 
 
 
 
 
 
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