Warten beim Arzt: Gesetzlich Versicherte werden benachteiligt

Eine neue Studie belegt, was die Alltagserfahrung vieler Patienten ohnehin bereits ständig bestätigt: Gesetzlich Versicherte müssen beim Arzt bis zu dreimal länger warten als privat Krankenversicherte. Doch das Problem ist nicht neu: Über die Wartezeiten streiten Ärzte mit Politik, Kassen und Versicherten schon seit Jahren.
 
Das Terminmanagement vieler niedergelassener Ärzte scheint stark davon abzuhängen, welchem Krankenversicherungssystem der Patient jeweils zuzuordnen ist. Denn: Nachweislich müssen Versicherte in privaten Krankenversicherungen (PKV) wesentlich kürzer auf einen Behandlungstermin beim Arzt warten als Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen.
Der aktuellen AOK-Studie zufolge sind die Unterschiede vor allem bei den Fachärzten erheblich. Während Privatpatienten durchschnittlich 19 Tage auf einen Termin beim Kardiologen warten, müssen sich Kassenpatienten ganze 71 Tage gedulden. Beim  Orthopäden warten Kassenpatienten 22 Tage, Privatpatienten nur 6 Tage. Auf einen Termin beim Radiologen warten Kassenpatienten 46 Tage, Privatversicherte nur 7 Tage. Bei Psychotherapeuten liegen die Wartzeiten bei 94 beziehungsweise 88 Tagen, bei Augenärzten bei 37 Tagen beziehungsweise 16 Tagen. Für ihre Untersuchung hatten die AOK Rheinland und die AOK Hamburg in ihren Regionen rund 800 Testtelefonate durchgeführt

Dass Kassenpatienten länger auf einen Termin warten müssen, bestreiten viele Ärzte gar nicht. Denn die Arztpraxis brauche Privatpatienten, um wirtschaftlich arbeiten zu können.  “Ärzte brauchen eben Privatpatienten, um über die Runden zu kommen", sagte Dieter Bollmann, Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH), dem Hamburger Abendblatt. Ob das allerdings so stimmt, ist zumindest umstritten. Die AOK-Sachsen beispielsweise behauptet, dass Ärzte 98% ihrer Einnahmen durch Kassenpatienten erzielen.
 
Die Wartezeiten bei Ärzten sind schon seit längerem Stein des Anstoßes. Schon im Jahre 2008 hatte sich die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt laut über die Wartezeiten beschwert. Damals hatte eine Studie der Universität Köln nachgewiesen, dass Kassenpatienten in Facharztpraxen drei Mal so lange auf einen Termin warten wie Privatversicherte. Schmidt hatte dies in Interviews kritisiert und erklärt, in Deutschland gebe es zwar keine Zwei-Klassen-Medizin, wohl aber einen Zwei-Klassen-Service. Und das sei nicht in Ordnung: Mit der Zulassung als Vertragsarzt verpflichte sich jeder Mediziner, gesetzlich Versicherte genau so zu behandeln wie Privatpatienten.

Anfang dieses Jahres hat nun die SPD gefordert, Ärzte mit hohen Geldstrafen zu belegen, wenn sie Kassenpatienten zu lange auf Termine warten lassen. Bestraft werden soll, wenn Privatpatienten bevorzugt behandelt werden. Der Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion sieht Geldbußen von bis zu 25.000 Euro vor. Auch mit dem Entzug der Kassenzulassung wird darin gedroht. Nach Ansicht der SPD ist eine Wartezeit von in der Regel mehr als 5 Tagen unangemessen.

Berliner Ärzteblatt 21.07.2011/ Quelle: 1A Krankenversicherung, Bundesärztekammer





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/wartezeiten_17_06_11.php
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