Berliner Ärzteblatt 25.10.2013/ Quelle: Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (Foto: EU)
Die EU will ihren Bürgern die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung erleichtern (Foto:EU)
> EU schafft mehr Patientenmobilität

Die EU-Richtlinie zur Patientenmobilität ist am 25.10.2013 in Kraft getreten. Sie bedeutet, dass sich alle Versicherten in der Europäischen Union (EU) in einem anderen EU-Mitgliedstaat von Arzt behandeln lassen können. Das Ganze hat aber einen Haken, der die Versicherten teuer zu stehen kommen kann: Die ausländischen  Behandlungskosten werden von der heimischen Krankenkasse nur bis zu der Höhe erstattet, die auch für die entsprechende Behandlung im Inland übernommen worden wäre. Auf Mehrkosten bleibt der Patient also sitzen.

Die verabschiedete Richtlinie sagt auch aus, dass sich die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung "eindeutig" auf Gesundheitsleistungen beschränken soll, auf die er Versicherte in seinem eigenen Land Anspruch hat. Die Kostenerstattung schließt die Verschreibung, Bereitstellung und Ababe von Arzneimitteln und Medizinprodukten ausdrücklich mit ein. Die Richtlinie soll aber beispielsweise nicht die Langzeitpflege betreffen.

Die Politik findet das alles natürlich ganz wunderbar. Der Staatssekretär im Bundesministerium  für Gesundheit Thomas Ilka: "Die Patientenmobilitätsrichtlinie birgt gute Chancen für eine bessere Versorgung von Patientinnen und Patienten in Europa. Gerade in Hinblick auf die Netzwerke, die sich Stück für Stück weiterentwickeln werden." Mit den Netzwerken meint Ilka besonders qualifizierter Versorgungseinrichtungen.

Im übrigen haben in Deutschland gesetzlich Versicherte bereits seit 2004 einen Anspruch auf Kostenerstattung für EU-Auslandsbehandlungen; eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse ist nur für Krankenhausbehandlungen im Ausland vorgeschrieben.

Patienten/innen können sich an eine eigens eingerichtete nationale Kontaktstelle bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA) wenden, um sich über ihre Ansprüche bei EU-Auslandsbehandlungen zu informieren und um an Informationen über Gesundheitsdienstleister im EU-Ausland zu gelangen: www.eu-patienten.de, Telefon +49 228 9530-800.

Berliner Ärzteblatt 25.10.2013/ Quelle: Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

 
 
 
 
 
 
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