Aufklärung: Am Tag der Operation ist zu spät
> Operation: Arzt muß rechtzeitig aufklären

Bei stationärer Behandlung ist eine Aufklärung über die Risiken des Eingriffs erst am Tag der Operation grundsätzlich verspätet.

Ein Arzt hatte versäumt, seinen Patienten rechtzeitig über die Risiken eines Eingriffs aufzuklären. Der Betroffene erlitt nach zwei Bandscheibenoperationen eine Blasenlähmung. Wäre er vorher über derartige Risiken aufgeklärt worden, hätte er die Operation hinterfragt und sich über Alternativen informiert – selbst wenn es sich dabei nicht um gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten handelte (Bundesgerichtshof, Az..: VI 131/02).

Mediziner müssen ihre Patienten auch über andere Behandlungsmöglichkeiten aufklären. Selbst bei einem aus ärztlicher Sicht sinnvollen Eingriff bleibt es stets dem Patienten überlassen, ob er und ihm zustimmt. Ohne diese Informationen können Eingriffe rechtswidrig sein, selbst, wenn nachträgliche Befunde eine Indikation für den Eingriff ergeben (BGH, AZ: VI ZR 266/02).


WANC 08.03

 
 
 
 
 
 
powered by webEdition CMS