Klinik haftet für Tod einer Patientin nach Bakterieninfektion


Eine niedersächsische Klinik muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes ldenburg (OLG) für den Tod einer Patientin nach einer Bakterieninfektion haften.


Das OLG sah in der Berufungsverhandlung einen «groben Behandlungsfehler der Klinikleitung», teilte das Gericht mit. Eine 29 Jahre alte Frau war nach einer Kaiserschnittentbindung im März 1997 an einer Streptokokkeninfektion erkrankt und im Juni gestorben. Das Landgericht Oldenburg muss nun über den Schadenersatz verhandeln (Aktenzeichen: 5 U 100/00 OLG).


Das Landgericht hatte im Juni 2000 die Klage des Ehemannes und des Sohnes auf Schmerzensgeld sowie Schadenersatz abgewiesen. Die Vorgehensweise der Klinik habe dem ärztlichen Standard entsprochen, urteilte das Landgericht. Dies wies das OLG zurück. Die Klinikleitung habe es versäumt, beim Auftreten der ersten Streptokokkeninfektion im Dezember 1996 und im Februar 1997 «alle Chefärzte der Klinik» darüber zu informieren.


Die Ursache für die Infektionen war den Angaben zufolge ein mit Streptokokken infizierter Operationshelfer. Nach einer Behandlung und drei negativen Kontrolluntersuchungen wurde der vom OP-Dienst befreite Helfer wieder eingesetzt, auch bei der Entbindung. Das OLG wertete zudem die ärztliche Behandlung der erkrankten jungen Mutter als «fehlerhaft». Den Anzeichen für eine Infektion sei angesichts der bereits vorher aufgetretenen Streptokokkeninfektionen «keine hinreichende Beachtung geschenkt» worden.


Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) vom April 2002 erkranken jährlich 600.000 bis 800.000 Patienten in Kliniken an einer zusätzlichen Bakterieninfektion, an deren Folgen 20 000 bis 40 000 Menschen sterben. Ursache sei oft mangelnde Hygiene. Den Krankenkassen entstünden so jedes Jahr rund zwei Milliarden Euro Mehrkosten.


WANC 08.01.03





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/919_klinikhaftung.php
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