Medikamente: Manche beeinträchtigen Verkehrstüchtigkeit

Medikamente können ein
Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr sein. Tatsache ist, dass
Medikamente die Fahrtüchtigkeit eines Patienten augrund ihrer
therapeutischen Wirkung wie auch durch unerwünschte Nebenwirkungen
gefährden können. Aber das Risiko wird häufig unterschätzt: Es gibt einige Medikamente, die die
Verkehrstüchtikgkeit von Autofahrern  beeinflussen. Ein Schutz ist
das nicht. Betroffene müssen vor der Einnahme eines Medikaments auch
selbst nach möglichen Risiken fragen.
„Jeder weiß: Alkohol verträgt sich nicht mit Autofahren oder dem
Bedienen gefährlicher Maschinen. Das Risiko von Medikamenten wird aber
oft unterschätzt“, warnt Erika Fink, Präsidentin der
Bundesapothekerkammer. Es gebe keine Grenzwerte für Arzneimittel, sagt
sie. Grundsätzlich muss jeder Verkehrsteilnehmer seine
Leistungsfähigkeit vor Fahrtantritt selbst einschätzen. Das gilt swohl
für vom Arzt verschriebene wie für rezeptfreie Medikamente. Die
Fahrtüchtigkeit kann aber nicht nur durch das Einnehmen von
Arzneimitteln eingeschränkt werden. Ebenfalls riskant kann das
plötzliche Absetzen von Medikamenten oder die Änderung der Dosierung
eines gewohnte Mittels sein. Am bekanntesten ist die reaktionsverzögernde Wirkung bei
rezeptpflichtigen Beruhigungs- und Schlafmitteln. Sie sollten
grundsätzlich abends eingenommen werden. Kritisch sind möglicherweise
Anti-Depressiva und manche Schmerzmittel. Ob ihre Wirkung noch am
nächsten Morgen spürbar ist, hängt vom Wirkstoff, dem Einnahmezeitpunkt
und der Dosis ab. Auch rezeptfreie Medikamente können die die
Reaktionsfähigkeit verschlechtern. Dazu gehören unter anderem einige
Kombinationspräparate gegen Erkältungen oder rezeptfreie Schlafmittel. Arzneimittel, die am Auge angewendet werden, können die Sicht und damit
ebenfalls die Verkehrssicherheit verschlechtern. Wie lange diese
Sichtverschlechterung anhält, hängt von der Darreichungsform ab.
Grundsätzlich sollten Patienten mit dem Autofahren warten, bis sie
wieder klar sehen können. Augensalben und ölige Augentropfen
verschlechtern die Sehfähigkeit längere Zeit und werden deshalb vor
allem abends eingesetzt. Eine Liste von Arzneimitteln mit möglichem Einfluss auf die
Verkehrstüchtigkeit hat die Ärztekammer Nordrhein veröffentlicht.
Darauf finden sich: Antiasthmatika, Antibiotika, Antidepressiva,
Antidiabetika, Antiepileptika, Antihistaminika, Antihypertensiva,
Antikoagulantien, Appetitzügler, Barbiturate, Digitalis-Glykoside,
Grippemittel, Muskelrelaxantien, Narkotika, Neuroleptika,
Nicht-steroidale Antiphlogistika, Ophthalmika, Opiate/Opiode,
Sedativa/Hypnotika, Stimulantien, „traditionelle“ Arzneimittel wie
Klosterfrau Melissengeist mit 79 Vol% Ethanol, Tranquilizer. Nähere
Informationen zum Gebrauch, zu Wirkungen und Nebenwirkungen sind zu
finden unter: http://www.aekno.de/page.asp?pageId=4628&noredir=True. Der Radiosender SWR4 warnte seine Hörer vor den Gefahren so: „Im
Zweifel fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, ob Sie mit dem
Medikament, das Sie einnehmen, fahren können. Seien Sie da bitte
wirklich sehr vorsichtig, denn wenn Sie einen Unfall bauen und Ihnen
wird nachgewiesen, dass Sie durch ein Medikament nicht mehr fahrtüchtig
waren, dann ist das eine Straftat. Und: Sie müssen damit rechnen, dass
die Versicherung den entstandenen Schaden nicht zahlt.“ Die Ärztekammer Nordrhein macht ihren Mitgliedern – den Ärzten – klar,
wie die rechtliche Situation gelagert ist: “Grundsätzlich muss ein
Teilnehmer am Straßenverkehr selbst Vorsorge treffen, durch vorliegende
körperliche oder geistige Mängel andere Verkehrsteilnehmer nicht zu
gefährden (§§ 1 und 3 StVO). Das vermindert aber nicht die Pflicht zur
Sicherungsaufklärung des Arztes. Aus juristischer Ansicht muss ein Arzt
in entsprechenden Fällen von sich aus den Patienten befragen, ob er
gegenwärtig ein Kraftfahrzeug führt. Bei uneinsichtigen Patienten kann
sogar die Durchbrechung der ärztlichen Schweigepflicht nach den
Grundsätzen des rechtfertigenden Notstandes gerechtfertigt sein. Diese
Rechtsauffassung wurde 2007 bestätigt.“ Anmerkung: Jedes Jahr sterben weltweit rund 1,2 Millionen Menschen bei
Verkehrsunfällen. Nach Angaben der WHO sind Verkehrsunfälle die
zweithäufigste Todesursache bei fünf- bis 29-Jährigen. Für 15- bis
19-Jährige sind sie sogar die häufigste Todesursache. WANC 26.10.10, Quelle: ABDA, Ärztekammer Nordrhein, SWR4, WHO





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/26_10_verkehrstuechtig.php
powered by webEdition CMS