Gericht: Fitness-Studio zahlt der Unfallgegner

Ein Gericht hat entschieden, dass der Unfallverursacher das Aufbautraining in bestimmten Fällen bezahlen muß.  
 
Um Unfallfolgen dauerhaft zu beheben, kann der Verletzte vom Schädiger die Erstattung der Kosten für den Besuch im Fitness-Studio verlangen. So hat das Landgericht Köln entschieden (Aktenzeichen 26 S 323/01). Voraussetzung ist die Bestätigung eines Sachverständigen, dass sich die Heilung ohne Muskelaufbautraining verschlechtert.

WANC 26.09.03/Apotheken Umschau





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/26_09_urteil.php
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