Die Fehler der Ärzte

Bekannt sind sie eigentlich als Götter
in Weiß. Und viele haben dieses Selbstverständnis auch noch: unfehlbar,
unantastbar, unvergleichlich. Doch die Einsicht der Ärzte, dass sie
auch Fehler machen können, wächst. Wenn auch langsam. Das zeigt schon
die Statistik der Behandlungsfehler, die von der Bundesärztekammer
(BAEK) geführt wird und ziemlich konstant bleibt. Forderungen nach
einem Melderegister werden weiterhin abgelehnt.
Wie aus der Statistik hervorgeht, haben die Gutachterkommissionen und
Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern im Jahr 2009 insgesamt 7.424
Anträge zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern bearbeitet. Dabei lag in
2184 Fällen ein Behandlungsfehler oder Risikoaufklärungsmangel vor. In
1771 Fällen wurde ein Behandlungsfehler als Ursache für einen
Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf
Entschädigung begründete. Im Vergleich zu 2008 ist die Zahl der bei den Gutachterkommissionen und
Schlichtungsstellen eingegangenen Begutachtungsanträge mit 10972 (+0,05
Prozent) weitgehend konstant geblieben. Die häufigsten Diagnosen, die
zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren wie in den Vorjahren Hüft-
und Kniegelenkarthrosen sowie Unterarm-, Unterschenkel- und
Sprunggelenkfrakturen. Oft sind mangelnde Absprachen zwischen den Pflegerkräften, Stress und
Übermüdung Grund für die Fehler in der Behandlung. Fehler bei der
Medikamentenverabreichung könnten durch einen automatischen EDV- Check,
ob sich sämtliche einem Patienten zu verabreichende Medikamente
überhaupt vertragen, vermieden werden. Die seit 1975 bei den Ärztekammern eingerichteten Gutachterkommissionen
und Schlichtungsstellen für Arzthaftungsstreitigkeiten bieten eine
Begutachtung durch unabhängige Experten und außergerichtliche
Streitschlichtung bei Behandlungsfehlervorwürfen an. In ca. 90 Prozent
der Fälle werden die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und
Schlichtungsstellen von beiden Parteien akzeptiert und die
Streitigkeiten beigelegt, freut sich die BAEK. Als großen Sieg feiert die BAEK außerdem: “Wird nach Begutachtung durch
die Gütestellen doch noch der Rechtsweg beschritten, werden die
Gutachten der Kommissionen überwiegend bestätigt.” Für Kritiker ist aber gerade das, der Beweis für die Falschheit des
Systems. Denn die Gutachter würden ihre Kollegen nur selten belasten.
Viele fordern deshalb eine zentrale Meldestelle für Behandlunsfehler,
die die BAEK aber ablehnt. Außerdem müssten die Ärzte ihre Unschuld
beweisen und nicht die Patienten deren Schuld. Außerdem müssten die
Verfahren beschleunigt werden.   WANC 25.06.10, Quelle: BAEK, Privates Netzwerk Medizingeschädigter





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/25_06_behandlungsfehler.php
powered by webEdition CMS