Patientenverfügung: Selbstbestimmt oder willenlos

Soll das Leben eines Menschen um jeden Preis und auch gegen seinen Willen verlängert werden? Das Schicksal der Wachkoma-Patientin Terri Schiavo entfacht die Diskussion erneut. Eine Chance, dass ihr Wille befolgt wird, haben Patienten aber nur, wenn sie eine schriftliche Patientenverfügung hinterlegt haben, die keine Zweifel offen läßt.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will die Patientenverfügung schnell im Bürgerlichen Gesetzbuch verankern. "Ich meine, dass es notwendig ist, dass wir etwas mehr gesetzliche Klarheit brauchen", sagte Zypries in der ARD. Sie ist der Meinung, dass jeder Mensch sein Recht auf Selbstbestimmung hat. Gegen den Willen des Patienten dürfe kein Arzt einen Eingriff oder eine Behandlung vornehmen.

Eine Patientenverfügung lege fest, was passieren solle, wenn sich ein Mensch nicht mehr selbst artikulieren könne. Zypries legt jedem nahe, die Patientenverfügung schriftlich niederzulegen und sie alle zwei Jahre zu aktualisieren.

Mediziner sagen, dass der Patientenwille stets zu respektieren und ein grundlegendes medizinethisches Prinzip ist. Für Anästhesisten und andere Ärzte kann dies auch bedeuten, bei Komplikationen während einer Operation auf bestimmte lebensrettende Maßnahmen zu verzichten, wenn der Patient dies zuvor verfügt hat.

"Entscheidend ist es, bereits vor der Operation gemeinsam mit dem Patienten festzulegen, welche Behandlungsverfahren für ihn in welchen Situationen nicht mehr akzeptabel sind", sagt Dr. phil. Uwe Fahr vom Institut für Geschichte und Ethik in der Medizin der Universität Erlangen.


Patienten können in ihren Patientenverfügungen festlegen, dass der Arzt im medizinischen Notfall Wiederbelebungsversuche unterlassen soll. Solche Patientenverfügungen bergen aber Konfliktpotenzial, etwa wenn der Arzt nicht sicher ist, ob der Patient beim Abfassen der Verfügung wirklich an die spezielle Notfallsituation gedacht hat.

Der Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen kann bei nichteinwilligungsfähigen Patienten dann in Betracht kommen, wenn der Krankheitsverlauf irreversibel zum Tode führt oder der Abbruch dem aufgeklärten Willen des Patienten entspricht. Die Patientenverfügung sollte schriftlich abgefasst und zeitlich aktuell sein.

Im Sinne der "informierten Zustimmung" (informed consent) muss der Arzt den Patienten deswegen vor einer Operation ausreichend über die Risiken und möglichen Konfliktsituationen aufklären. "Dem Patienten sollte die Möglichkeit gegeben werden, seine Werte und seine Vorstellungen des guten Lebens und Sterbens darzustellen, damit letztlich Arzt und Patient gemeinsam eine Entscheidung über das Vorgehen treffen können", sagt der Philosoph.

WANC 24.03.05





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/24_03_patientenverfuegung.php
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