Soll das Leben eines Menschen um jeden Preis und auch gegen seinen Willen verlängert werden? Das Schicksal der Wachkoma-Patientin Terri Schiavo entfacht die Diskussion erneut. Eine Chance, dass ihr Wille befolgt wird, haben Patienten aber nur, wenn sie eine schriftliche Patientenverfügung hinterlegt haben, die keine Zweifel offen läßt.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will die Patientenverfügung schnell im Bürgerlichen Gesetzbuch verankern. "Ich meine, dass es notwendig ist, dass wir etwas mehr gesetzliche Klarheit brauchen", sagte Zypries in der ARD. Sie ist der Meinung, dass jeder Mensch sein Recht auf Selbstbestimmung hat. Gegen den Willen des Patienten dürfe kein Arzt einen Eingriff oder eine Behandlung vornehmen.
Eine Patientenverfügung lege fest, was passieren solle, wenn sich ein Mensch nicht mehr selbst artikulieren könne. Zypries legt jedem nahe, die Patientenverfügung schriftlich niederzulegen und sie alle zwei Jahre zu aktualisieren.
Mediziner sagen, dass der Patientenwille stets zu respektieren und ein grundlegendes medizinethisches Prinzip ist. Für Anästhesisten und andere Ärzte kann dies auch bedeuten, bei Komplikationen während einer Operation auf bestimmte lebensrettende Maßnahmen zu verzichten, wenn der Patient dies zuvor verfügt hat.
"Entscheidend ist es, bereits vor der Operation gemeinsam mit dem Patienten festzulegen, welche Behandlungsverfahren für ihn in welchen Situationen nicht mehr akzeptabel sind", sagt Dr. phil. Uwe Fahr vom Institut für Geschichte und Ethik in der Medizin der Universität Erlangen.