Zahnbehandlung: Nicht ohne Garantie

Eine neue Füllung, Krone oder Prothese kann leicht Kosten verursachen. Doppelt ärgerlich, wenn sie dann nicht halten, was sie versprechen. Die Füllung bröckelt, die Prothese wackelt oder die Krone verfärbt sich. Doch auch beim Zahnarzt gibt es eine Garantie – die so genannte Gewährleistungspflicht.

“Sollte es Probleme mit der neuen Krone oder Füllung geben, muss der Zahnarzt kostenlos nachbehandeln”, erklärt Ute Salge-Krause, DAK-Expertin für Zahnersatz. “Die Gewährleistungspflicht dauert zwei Jahre.” Falls sich der Arzt weigert, dieser Pflicht nachzukommen, ist die Krankenkasse erste Anlaufstelle. Sie bestellt einen neutralen Gutachter, der die Qualität der Arbeit prüft.

Auch im Vorfeld einer Zahnbehandlung kann die Krankenkasse helfen, den Überblick zu behalten. Wer sich beispielsweise für eine Zusatzleistung entscheidet, die nicht von der Kasse bezahlt wird, bei dem fallen “außervertragliche Leistungen und Laborkosten” an. Das kann beispielsweise eine Verblendung für einen überkronten Backenzahn sein. Wer sich nicht sicher ist, ob die Rechnung dafür korrekt ist, kann diese von der Krankenkasse kontrollieren lassen, erklärt die DAK.


WANC 23.08.05





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/23_08_zahngarantie.php
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