Praxisgebühr: Säumige Zahler tragen keine Kosten

Das Düsseldorfer Sozialgericht hat in einem bundesweiten Musterprozess gegen einen 49-Jährigen Patienten, der die Gebühr beharrlich nicht gezahlt hatte, entschieden: Nach dem Urteil darf die Kassenärztliche Vereinigung - die Vertretung der Ärzte, bei säumigen Zahlern die Praxisgebühr von zehn Euro eintreiben. Aber: Sie darf dafür keine Mahn- und Portokosten einfordern. Dazu fehle es an einer rechtlichen Grundlage, urteilte die 34. Kammer des Düsseldorfer Sozialgerichts.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf kritisiert. Dies könne "natürlich Auswirkungen auf die Zahlungsmoral haben", sagte KBV-Sprecher Roland Stahl dem Berliner Tagesspiegel.

Auch der Verband der Angestelltenkrankenkassen (VdAK) sieht darin ein "schlechtes Signal" - und forderte den Gesetzgeber auf, das Sozialgerichtsgesetz zu ändern. "Wir wollen, dass der Schuldige die Kosten zu tragen hat und nicht der, der das Verfahren anstrengt", sagte Sprecherin Michaela Gottfried

Die bisherige Regelung habe "etwas Schildbürgerhaftes", sagte Stahl. Um die zehn Euro eines Patienten einzutreiben, entstünden Kosten von rund 165 Euro - "Geld, das dann der ambulanten Versorgung fehlt". Laut KBV wären die Kosten aber für die Krankenkassen niedriger, weil die das Geld nicht für Dritte eintreiben müssten.

Das Eintreiben der Praxisgebühr bei säumigen Zahlern muss zukünftig von den Krankenkassen erledigt werden. Das fordert die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein angesichts des erheblichen Aufwands, den die Mahnverfahren verursachen.  

Für die Bearbeitung der 23.574 noch unbezahlten Mahnungen im Bereich der KV Nordrhein entstehen 500.000 Euro Verwaltungskosten bei der KV. Müssten diese Mahnungen gerichtlich eingetrieben werden, würde das allein 3,5 Millionen Euro Gerichtsgebühren verursachen – gegenüber einem Ertrag von 235.740 Euro. "Dieser Wahnsinn muss ein Ende haben", so Enderer. 

Im Jahr 2004 zogen die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Nordrhein 20 Millionen Mal die Praxisgebühr ein. "Für die Bearbeitung und das Ausstellen der Quittung fielen in den Praxen 10 Millionen Euro an Verwaltungsaufwand an, ohne dass auch nur ein Cent in der Praxis geblieben ist", beklagt Enderer. Daher sollten auch die für das Eintreiben der Praxisgebühr verantwortlich sein, die davon profitierten – die Krankenkassen.

Der entsprechende Bundesmantelvertrag sei bereits gekündigt. Wenn die Kassen fürs Eintreiben zuständig würden, "wäre das nur eine Kostenverlagerung", widersprach AOK-Sprecherin Barbara Marnach. Außerdem habe sich das bisherige Modell bewährt. "Über 99 Prozent der Patienten zahlen anstandslos." Und die Zahlungsmoral sei deshalb so gut, weil die Ärzte ein Interesse daran hätten, das Geld zu bekommen.

Über Zuständigkeit und "unangemessenes Kostenverhältnis" laufen bereits Gespräche im Gesundheitsministerium, wie eine Sprecherin bestätigte. "Das Problem ist uns bewusst", sagte sie dem
Tagesspiegel.

WANC 23.03.05





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/23_03_praxisgebuehr.php
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