Fahrtkosten: Ausnahmeregelungen

Die neuen Regelungen zum Ersatz der Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung hat für große Aufregung unter den Betroffenen gesorgt. Viele fürchteten die Ausgaben nicht bezahlen und deshalb die Therapie abbrechen oder einschränken zu müssen. Jetzt wurde Klärung geschaffen, was aber nur in Einzelfällen wirkliche Erleichterung für den Patienten bedeutet.

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Patientenvertretern hat beschlossen, dass bei Dialysebehandlung, onkologischer Strahlentherapie und onkologischer Chemotherapie aufgrund einer Ausnahmeregelung die Kassen weiter die Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung übernehmen, abzüglich einer Eigenbeteiligung von maximal 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt.


Diese Regelung gilt auch für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „AG“, „BI“, oder „H“ bzw. der Einstufung in den Pflegestufen II oder III. Außerdem sollen Ärzte bei Erkrankungen, die von vergleichbarem Schweregrad sind, ebenfalls eine Fahrtkostenübernahme verordnen können, die dann aber vorher noch von der Krankenkasse zu genehmigen ist.


Diese Beschlüsse des Ausschusses sind noch vom Bundesministerium für Gesundheit zu genehmigen, bevor sie in Kraft treten können.


WANC 23.01.04





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/23_01_04_fahrtkosten.php
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