Chronisch Kranke: Neue Bestimmungen

Im Gemeinsamen Bundesausschuß haben Kassenärzte und Krankenkassen Regelungen beschlossen, wer nach den Vorgaben des GMG schwerwiegend chronisch krank ist. Die Folgen scheinen ebenfalls schwerwiegend: Weniger Betroffene als bisher werden berücksichtigt und auf chronisch Kranke kommt neuer Verwaltungsärger zu.

Chronisch Kranke werden bei der Übernahme von Kosten für ihre Gesundheit entlastet. Sie müssen nicht zwei sondern jährlich maximal nur bis zu einem Prozent ihres Bruttoeinkommens zuzahlen. Ein Patienten gilt nun als schwerwiegend chronisch krank, wenn er wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung) und zusätzlich eines der folgenden Merkmale vorhanden ist:



  1. Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem zweiten Kapitel des SGB IX vor.
  2. Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 % nach § 30 BVG vor oder eine Erwerbsminderung von mindestens 60%.
  3. Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität aufgrund der ständig behandlungsbedürftigen Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

Die Krankenkassen räumen bereits ein, dass "dieser sozial wie medizinisch sinnvolle Beschluss die Beitragssatzsenkungs-Spielräume der gesetzlichen Krankenkassen erheblich verringern." Dass bedeutet nichts anderes, als dass weniger Kranke als chronisch anerkannt werden, was mit Sicherheit auch Patienten betrifft, die bisher als chronisch krank galten.


Kritik an der Übereinkunft wird laut. So sagte der Gesundheitsexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, Thomas Isenberg, der "Berliner Zeitung", er halte es "für einen Skandal, dass per Gesetz wesentlich weniger Patienten als Chroniker eingestuft werden".


WANC 23.01.03





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/23_01_04_chronisch.php
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