Schmerzpatienten: Recht auf Behandlung

Ein Gerichtsurteil stärkt die Rechte von 11 Mio. Schmerzpatienten. Demnach haben Menschen mit einer Schmerzerkrankung Anrecht auf die Versorgung in einer spezialisierten Klinik.

Rund 11 Mio. Menschen in Deutschland erleben jeden Tag, was es bedeutet, Schmerzen zu ertragen. Und zwar oft, ohne eine fachärztliche Behandlung zu bekommen. Viele Rentenversicherungen und Krankenkassen verweigern den Patienten nach wie vor eine angemessene und gezielte Schmerztherapie. Nur allzu oft werden Erkrankte aus Kostengründen an gewöhnliche Reha-Einrichtungen verwiesen, die nicht auf Schmerztherapien spezialisiert sind.



Nun hatte eine Betroffene vor Gericht Klage erhoben und ihr Recht auf eine geeignete Behandlung eingefordert - mit Erfolg: Das Sozialgericht Kassel urteilte zu Gunsten der Patientin und sprach ihr eine adäquate Therapie in einer schmerztherapeutischen Klinik (Urteil).



Ursprünglich und gemäß dem Willen der deutschen Rentenversicherung hätte die Frau in einer nicht schmerztherapeutisch ausgerichteten Klinik behandelt werden sollen. Doch die Patientin bestand vor Gericht auf eine angemessene Behandlung. Ein Präzedenzfall, der mit großer Wahrscheinlichkeit noch für Furore in der Gesundheitspolitik sorgen wird. Dennoch - viel zu viele Schmerzpatienten leiden nach wie vor unter Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen und fühlen sich von den Kassen im Stich gelassen.



Unnötiges Leid und meist jahrelange Pein sind die Folgen. Wenn der Schmerz ein ständiger Begleiter ist, wird die Lebensqualität der Betroffenen stark eingeschränkt. Zahlreiche Patienten leiden nicht nur körperlich, sondern auch psychisch stark unter chronischen oder immer wiederkehrenden Schmerzen. Die Ironie der Situation: Gerade durch das Kostendenken seitens der Kassen entsteht ein Schaden für Wirtschaft und Sozialsystem, der die Milliardengrenze bereits übersteigen dürfte.



Die Schmerzerkrankung ist kein Schicksal - viele unnötige Qualen könnten heute durch die Erkenntnisse der modernen Schmerztherapie erspart werden. "Eine ausführliche Schmerzanalyse mit anschließender individueller und intensiver Therapie kann den betroffenen Patienten helfen, wieder in ein annehmbares Leben und einen normalen (Arbeits-)Alltag zurückzufinden", so Angelika Wicker-Leeser, Geschäftsführerin der Schmerzklinik Bad Mergentheim.



Mit ein paar Spritzen ist es nicht getan - eine angemessene Behandlung ist eine Notwendigkeit, um einem Erkrankten einen zermürbenden Leidensweg zu ersparen. Zudem handelt es sich bei einer geeigneten Therapie nicht um Luxus, sondern um ein Grundrecht der Erkrankten: Nach dem Sozialgesetzbuch V hat in Deutschland jeder Patient das Recht, entsprechend seiner Krankheit fachgebietsbezogen behandelt zu werden.



WANC 12.12.05





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/12_12_schmerzurteil.php
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