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Die meisten Behandlungsfehler geschehen im Krankenhaus und bei chirurgischen Eingriffen (Foto: Stock photo)
> Behandlungsfehler: Mehr Klagen über Ärztepfusch

Das Thema ärztliche Behandlungsfehler
ist eines der Irrungen und Wirrungen, des Verschweigens und
Vertuschens, des Verneinens und Verzögerns. Immerhin dokumentiert die
Bundesärztekammer inzwischen jährlich die – steigende - Zahl der von
ihr bearbeiteten ärztlichen Behandlungsfehler. Doch das zeigt nur einen
Teil des Problems. So hat erst im vergangenen Jahr die EU-Kommission
mehr Patientenschutz angemahnt.
Bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern
wurden im Jahr 2008 insgesamt 10967 Begutachtungsanträge zu
Behandlungsfehlern gestellt. Das sind 535 mehr als im Jahr 2007 (+5,1%)
und 687 (+ 6,7%) mehr als im Vergleich zu 2006. 7.133 Anträge wurden bearbeitet. In 29 Prozent der Fälle lag ein
Behandlungsfehler oder Risikoaufklärungsmangel vor. Davon konnte in
1.695 der Fälle ein Behandlungsfehler als Ursache für einen
Gesundheitsschaden ermittelt werden, der einen Anspruch des Patienten
auf Entschädigung begründete. Das geht aus der „Statistischen Erhebung
der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für das Statistikjahr
2008“ hervor. Allerdings: Nur vielleicht ein Viertel aller vermuteten
Arzthaftungsfälle werden durch die Gutachterkommissionen und
Schlichtungsstellen bewertet, räumt selbst die Ärztekammer ein. Am weitaus häufigsten betreffen Vorwürfe die Durchführung von
Operationen. Danach folgen fehlerhafte Diagnosen und therapeutische
Maßnahmen im Anschluß an einen operativen Eingriff. Was die Krankheiten
betrifft werden die meisten Behandlungsfehler bei der Behandlung von
Arthrosen, Unterschenkel-, Obnerschenkel- und Sprunggelenkbrüchen sowie
von Brustkrebs vermutet. „Wir wollen mit der Behandlungsfehlerstatistik transparent machen, wo
es Fehlerhäufigkeiten gibt und welche Ursachen sich dahinter
verbergen“, erklärte Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen
Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen. Durch eine
zielgerichtete Auswertung der Ergebnisse sei der erste Schritt zur
Fehlervermeidung bereits getan. Ob das wirklich gelingt? Die seit 1975 bei den Ärztekammern eingerichteten Gutachterkommissionen
und Schlichtungsstellen für Arzthaftungsstreitigkeiten bieten eine
Begutachtung durch unabhängige Experten und außergerichtliche
Streitschlichtung bei Behandlungsfehlervorwürfen an. Der Patient kann
in dem gebührenfreien Verfahren überprüfen lassen, ob sein
Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist. In ca. 90 Prozent der
Fälle werden die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und
Schlichtungsstellen von beiden Parteien akzeptiert und die
Streitigkeiten beigelegt. Wird nach Begutachtung durch die Gütestellen
doch noch der Rechtsweg beschritten, werden die Gutachten der
Kommissionen überwiegend bestätigt. Die wahre Schwere der Situation scheint dies aber nicht zu treffen. Im
vergangenen Jahr hat die EU-Kommission eine Studie vorgelegt, die sagt,
dass in 10% aller medizinischen Behandlungen ein ärztlicher
Behandlungsfehler entsteht. Als „echte Herausforderung“ bezeichnete die
Kommission das Problem. Weil die EU in fast allen Mitgliedsländern die
Rechte der Patienten als verbesserungswürdig einstuft, fordert sie
Maßnahmen, die Klagen erleichtern und Entschädigungen sicherstellen. Weil die Durchsetzung von Ersatzansprüchen wegen der Beweislage oft
sehr schwer fällt, mahnen nicht nur die Verbraucherzentralen ein
Patientenrechtsgesetz an, “das Rechte und Pflichten zwischen Arzt und
Patient klar regelt”. Vor allem soll der Arzt nachweisen müssen, dass
sein Fehler nicht zu Gesundheitsschäden geführt hat. Eine Forderung,
die die Ärzte erst jüngst wieder vehement abgelehnt haben. WANC 12.06.09/Quelle: BAEK, Welt, Deutsches Ärzteblatt
 
 
 
 
 
 
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