Patientenverfügung: Rechte stärken

Die Patientenverfügung und damit das Selbstbestimmungsrecht der Patienten stärken will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.  Nun soll die rechtliche Sicherheit dafür geschaffen werden, dass der letzte Wille des Patienten auch erfüllt wird.

Die Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ hat ihren Abschlußbericht vorgelegt. Die Arbeitsgruppe hat sich der Auffassung des BGH zur Verbindlichkeit einer Patientenverfügung angeschlossen. Sie hat betont, dass die Festlegungen in der Patientenverfügung sowohl die behandelnden Ärztinnen und Ärzte als auch den Vertreter eines inzwischen einwilligungsunfähigen Patienten binden. Trifft eine in der Patientenverfügung beschriebene Situation ein, muss nicht der Vertreter entscheiden, denn das hat der Patient oder die Patientin bereits selbst in der Verfügung getan. Es ist vielmehr seine Aufgabe, und auch das hat der Bundesgerichtshof so gesehen, den Patientenwillen durchzusetzen.


Allerdings stellt die Justizministerin fest: "In einem Punkt allerdings weicht die Arbeitsgruppe in ihrer Einschätzung von der Auffassung des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ab: Die Arbeitsgruppe ist der Ansicht, dass es für die Beachtlichkeit des in einer Patientenverfügung geäußerten Willens nicht darauf ankommt, ob die Krankheit des Patienten einen – wie der BGH sagte – 'irreversibel tödlichen Verlauf! genommen hat. Denn ebenso wie der entscheidungsfähige Patient ohne Rücksicht auf die Schwere und das Stadium seiner Krankheit jederzeit selbst entscheiden kann, welche ärztlichen Behandlungen an ihm vorgenommen werden dürfen, kann auch in einer Patientenverfügung im Voraus eine solche Entscheidung getroffen werden."


Die Regelungen, die jetzt erarbeitet werden, haben das Ziel, Patientinnen und Patienten, aber auch ihre Angehörigen, Ärztinnen und Ärzte wie Betreuerinnen und Betreuer Rechtssicherheit in einer solchen Situation zu geben. Der Gesetzentwurf soll unter anderem die Bedeutung der Patientenverfügung und die Rolle des Vormundschaftsgerichts im Betreuungsrecht klarzustellen. Zudem werden Formulierungshilfen für Patientenverfügungen für Bürgerinnen und Bürger online und in Broschüren einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.


Zum Bericht der Arbeitsgruppe erklärte  SoVD Sozialverband Deutschland-Präsident Adolf Bauer: "Die Stärkung der Patientenverfügung ist der richtige Weg, um sicherzustellen, dass das Selbstbestimmungsrecht der Patienten respektiert wird. Für den Fall, dass der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern, halten wir eine Patientenverfügung für das geeignete Mittel, den Wunsch des Patienten klar zu formulieren. Wir begrüßen daher die Absicht von Justizministerin Brigitte Zypries, den Begriff der Patientenverfügung noch in dieser Legislaturperiode im Bürgerlichen Gesetzbuch zu verankern. Der Inhalt einer Patientenverfügung soll damit als verbindliche Willensäußerung des Patienten anerkannt werden, d.h. eine Patientenverfügung ist bindend für Ärzte und Vertretungsberechtigte des Patienten. Damit werden künftig
Unsicherheiten in der Praxis beseitigt. Wir unterstützen die Zielrichtung des Gesetzentwurfs, wonach eine Patientenverfügung jederzeit und nicht nur für die letzte Lebensphase erstellt werden kann. Dies werten wir als eine Stärkung der Patientenrechte."


WANC 11.06.04





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/11_06_patientenverfuegung.php
powered by webEdition CMS