Frauenärzte: Ungerechtfertigte Praxisgebühr

Viele
Frauenärzte verlangen zu Unrecht zehn Euro Praxisgebühr für
Vorsorgeuntersuchungen. Stichproben des ARD-Wirtschaftsmagazins
Plusminus bei 30 Praxen in Berlin, Köln und im Rhein-Main-Gebiet
ergaben, dass sich 29 nicht an die Bestimmungen halten, wonach
Vorsorgeuntersuchungen per Gesetz von der Praxisgebühr
befreit sind.


Schon
bei der telefonischen Vereinbarung eines Vorsorgetermins bestünden
Praxen auf der Gebühr. Bei ihren Begründungen schreckten
viele Ärzte auch vor falschen Aussagen nicht zurück. So
werde behauptet, bei einer üblichen Vorsorge dürfe der Arzt
kein Gespräch mit der Patientin führen. Das Gespräch
sei bereits eine Extraleistung, deshalb werde die Praxisgebühr
fällig.



2005
hatte „Plusminus“ bereits über den Missstand berichtet. Das
Bundesgesundheitsministerium überarbeitete wegen einer unklaren
Definition, was zur Beratung zählt, daraufhin die entsprechende
Richtlinie. Seitdem sei klargestellt, dass das Patientengespräch
fester Bestandteil in der Vorsorge sei und dafür weder ein
Extrahonorar noch eine Praxisgebühr erhoben werden dürfe.



WANC 10.04.07





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/10_04_praxisgebuehr_frauenarzt.php
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