Behandlungsfehler: Zahl der Vorwürfe steigt

Fehler können passieren. Jedem. Auch Ärzten. Wobei das im schlimmsten Fall mit dem Tode enden kann. Das Bundesgesundheitsministerium hat in einer Studie Art und Umfang von Behandlungsfehlern prüfen lassen. 

Die Studie macht deutlich, dass anscheinend immer mehr Menschen einen Behandlungsfehler vermuten. Denn die Zahl der Obduktionen, die wegen des Verdachtes eines Behandlungsfehlers vorgenommen werden, hat sich in den Jahren 1990 bis 2000 fast verdreifacht. Sie nahm von 2,38 auf 6,68 % zu. Das bedeutet, dass im Jahre 1990 Ärzten in 276 Fällen der Vorwurf eines Behandlungsfehlers gemacht wurde, es im Jahr 2000 aber 602 mal der Fall war.

Bei den über die zehn Jahre insgesamt 4.450 untersuchten Vorwürfen von Behandlungsfehlern mit tödlichem Verlauf wurden in 10 Prozent ein Behandlungsfehler als Ursache für den Todesfall bejaht. In 2.873 Fällen wurden ein Behandlungsfehler verneint, in 930 Fällen wurde das Urteil "Behandlungsfehler möglich" ausgesprochen und 201mal konnte nicht entschieden werden.

Bei 2809 Fällen (63,1 Prozent) betraf ein Behandlungsfehlervorwurf mit tödlichem Verlauf Krankenhausärzte, insbesondere operative Fächer. Bejaht wurden diese allerdings z.B. in der Chirurgie nur in 6,8 Prozent der untersuchten Fälle. Die meisten Vorwürfe bestätigten sich, wenn es sich um Selbstanzeigen des behandelnden Arztes handelte, die jedoch nur 0,5 Prozent der Fälle betrafen.

Bei den 434 Fällen mit nicht-tödlichem Verlauf, bei denen ein Behandlungsfehler vermutet wird, haben in 50,7% der Fälle die Patienten selbst die Klage erhoben und damit ein staatsanwaltschaftliches Verfahren in Gang gesetzt. In 28,3% (123) der Fälle wurde ein Behandlungsfehler bejaht, bei 6,8% bestand die Möglichkeit eines Behandlungsfehlers und bei 55% wurde das Vorliegen eines Fehlers verneint.


Und was wird den Ärzten vorgeworfen? In fast 50% der Fälle ist es das Unterlassen, also mangelhafte Diagnostik, verspätete Reaktion auf Komplikationen und unzureichende Überwachung. Darüber hinaus werden den Medizinern vor allem Komplikationen nach dem Eingriff, Falschbehandlung und Medikamentenzwischenfall angekreidet.

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hatte beim Institut für Rechtsmedizin an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn die Studie zum Thema "Begutachtung behaupteter letaler und nicht-letaler Behandlungsfehler im Fach Rechtsmedizin" in Auftrag gegeben.

Dazu erklärt Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung: "Vergleichbare Untersuchungen gab es in der Bundesrepublik bisher nicht. Die vorliegende Studie liefert Erkenntnisse in Bezug auf das Auftreten, die Art, das Ausmaß der Schäden und die Zahl von Behandlungsfehlervorwürfen. Erstmalig wird dadurch eine umfassenden Typisierung von Behandlungsfehlern vorgenommen. Die Studie bietet somit eine valide Datengrundlage zur Thematik Behandlungsfehler und gibt den Akteuren im Gesundheitswesen wichtige Hinweise für den Prozess der Qualitätssicherung und für die Patientensicherheit."


WANC 07.07.05





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/07_07_behandlungsfehler.php
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