Teller mit Medikamenten
Rabattverträge für Medikamente: Viele Daten für Apothekencomputer (Foto: ABDA)
> Rabattverträge: Datenflut in Apotheken

Seit April dieses Jahres dürfen
Apotheker in bestimmten Fällen nur noch die Medikamente abgeben, für
die die jeweilige Krankenkasse Rabattverträge abgeschlossen hat. Der
Aktualisierungsbedarf führt zu einer Datenflut in Apotheken.



Nach Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)
mussten in den letzten Wochen 1.359.503 Datensätze zusätzlich in die
Apotheken-EDV eingespielt werden. Konsequenz der Rabattverträge, die
die Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern aushandeln können.




193 der insgesamt 242 Krankenkassen haben  inzwischen 
Rabattverträge für jeweils 300 bis 4.600 Arzneimittel abgeschlossen.
Auf Herstellerebene schwankt die Anzahl pro Vertrag zwischen 1 Präparat
und 2.574 Präparaten. Insgesamt betreffen die Verträge 12.123
Arzneimittel.




Bevor der Patient für sein Rezept das benötigte Arzneimittel bekommt,
muss der Apotheker zunächst prüfen, mit welchem Hersteller und über
welches Arzneimittel seine Krankenkasse einen Rabattvertrag
abgeschlossen hat. Solche "Rabatt-Arzneimittel" muss der Apotheker seit
dem 01.04.2007 bevorzugt abgeben. Ist eben dieses Medikament nicht
vorrätig, muss es beschafft werden - auch wenn die Apotheke mehrere
andere gleichwertige Produkte in ihren Regalen und Schubfächern hat.




Ist das Rabatt-Arzneimittel nicht lieferfähig, muss der Apotheker eines
der drei preisgünstigsten wirkstoffgleichen Medikamente mit derselben
Dosierung und Packungsgröße sowie derselben oder einer austauschbaren
Darreichungsform abgeben - und zwar selbst dann, wenn das Medikament,
mit dem der Patient vertraut ist, nur wenige Cent mehr kostet.

 
 
 
 
 
 
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