Mistelbehandlung bei Krebstherapie: Kassen müssen zahlen

Das
Bundessozialgericht hat entschieden, dass Mistelpräparate als
„ergänzende Krebstherapie“ verordnet werden können und
somit erstattungsfähig sind.


Gesetzlich Krankenversicherte haben
Anspruch auf die Behandlung mit homöopathischen und
anthroposophischen Mistelpräparaten bei der Krebstherapie.
Bisher übernahmen die Kassen lediglich die Kosten für eine
palliative Tumortherapie. Nachdem die Revision beim
Bundessozialgericht gegen ein entsprechendes Urteil zurückgezogen
wurde, steht fest, dass homöopathische und anthroposophische
Mistelpräparate auch zur "ergänzenden Krebstherapie", z. B. zur
Nachbehandlung einer Chemotherapie, verordnet werden können.



Damit gilt die Misteltherapie innerhalb
der Besonderen Therapierichtungen als Standard bei der Krebstherapie
und muss daher von der GKV erstattet werden, sagt der Bundesverband
der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Er fordert: Jetzt müsse
der Gemeinsame Bundesausschuss seinem gesetzlichen Auftrag nachkommen
und für weitere schwere Erkrankungen die dringend notwendigen
Therapiestandards auch innerhalb der Besonderen Therapierichtungen
festlegen. Die im Markt befindlichen Arzneimittel der Besonderen
Therapierichtungen hätten ihre Wirksamkeit und Unbedenklichkeit
nach geltendem Recht nachgewiesen.



Dem Urteil des Sozialgerichts Dresden
ging eine Klage einer Krebspatientin voraus, bei der im Januar 2005
ein Mammakarzinom entfernt worden war. Anschließend wurde die
Patientin vier Monate mit einer begleitenden Chemotherapie und zwei
Monate mit einer Strahlentherapie behandelt. Dem folgte eine für
zwei Jahre geplante Hormontherapie. Im Mai 2005 beantragte die
Klägerin bei ihrer Krankenkasse die Behandlung mit dem
anthroposophischen Mistelpräparat. Das Arzneimittel sollte bei
der Klägerin zur Unterstützung des Immunsystems während
der Krebstherapie wegen erhöhter Infektanfälligkeit
eingesetzt werden. Die Krankenkasse lehnte die Übernahme der
Kosten für die Behandlung mit dem Mistelpräparat ab.



WANC 03.04.07





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/03_04_krebstherapie_mistel.php
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