Pflege: Bedürftigkeit neu geregelt

Pflegebedürftigkeit soll sich künftig
auf den Grad der Selbstständigkeit bzw. den Verlust von
Selbstständigkeit beziehen und mehr differenzieren. Doch mehr Geld
stellt die Pflegeversicherung deshalb nicht zur Verfügung.
Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat einen
Bericht erstellt. In diesem wird eine neue Definition des geltende
Pflegebedürftigkeitsbegriff vorgeschlagen. Dazu stellt der vorgelegte
Bericht fest, dass die bisherige Auslegung den pflegewissenschaftlichen
Erkenntnissen nicht gerecht wird. So werde der Begriff zu eng ausgelegt
und beziehe ausschließlich auf den Hilfebedarf bei
Alltagsverrichtungen. Außerdem komme der Faktor Zeit als
Bemessungsgröße für das Ausmaß der im Einzelfall benötigten Hilfen nach
pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen zu kurz. Der Beirat bemängelt
auch, dass Pflegebedürftigkeit ungleich bewertet werde. Vor allem
geistig und psychisch kranke Menschen würden benachteiligt. Der Beirat hält einen Begriff der Pflegebedürftigkeit für erforderlich,
der alle körperlichen und geistigen bzw. psychischen Einschränkungen
und Störungen umfasst,
sowie ein Bewertungssystem, das Lebens- und Bedarfslagen hilfe- und
pflegebedürftiger Menschen flexibel erfasst und einen hohen Grad an
Unterschiedlichkeit gewährleistet, aber auch Transparenz und Akzeptanz
für die Betroffenen sicherstellt. Die Forderung: „Anstelle des
zeitlichen Pflegeaufwandes sowie der Häufigkeit bzw. des Rhythmus' von
Hilfeleistungen ist allein auf den Grad der Selbstständigkeit bzw. den
Verlust von Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten
abzustellen. Gleiches gilt bei der Gestaltung von Lebensbereichen.“
Auch deshalb soll es künftig statt der der bisherigen drei nunmehr fünf
Pflegestufen geben. Der Beiratsvorsitzende Dr. h.c. Jürgen Gohde betonte, dass dies „zu
mehr Gerechtigkeit in der Berücksichtigung der Beeinträchtigungen von
Menschen“ führe. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt begrüßte die
vorgeschlagenen Veränderungen: „Eine neue Definition der
Pflegebedürftigkeit ist Voraussetzung für eine bessere Teilhabe
pflegebedürftiger Menschen. ... Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
wird den tatsächlichen Hilfebedarf des Einzelnen besser abbilden. Die
oft kritisierte ‚Minutenpflege’ muss der Vergangenheit angehören. Das
neue Konzept fragt: Wie stark ist die selbstständige Lebensführung
eingeschränkt? Das kommt vor allem altersverwirrten Menschen zugute.” Auch die Deutsche Alzheimer Gesellschaft und auch der bpa - priv.
Anbieter sozialer Dienste unterstützen die mögliche Neuregelung. Doch
zuvorderst bedeutet die nur, dass die Zahl derer, die eine Pflegestufe
erhalten, zunehmen wird. Das würde auch eine Erhöhung des zur Verfügung
stehenden Leistungsvolumens der Pflegeversicherung verlangen. Aber dem
ist nicht so. Die Folge: Mehr Anspruch steht gleiches Geld gegenüber –
also wird die Leistung pro Fall geringer. Damit hat sich an dem
ursächlichen Problem in der Pflegeversicherung kaum etwas geändert. WANC 02.02.09, Quelle: Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/02_02_pflegebeduerftig.php
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