Natürlich und pflanzlich heißt noch lange nicht ungefährlich

Pflanzen in Lebensmitteln - insbesondere in Nahrungsergänzungsmitteln - werden oft positive gesundheitliche Wirkungen zugesprochen. Diese werden mit dem Gehalt an sekundären Pflanzeninhaltsstoffen begründet. Doch Vorsicht ist angebracht: Abhängig von der Menge und den Begleitstoffen in Extrakten und Zubereitungen können diese Pflanzen  aber auch gefährlich sein.

„In vielen Fällen werden Pflanzen und pflanzliche Zubereitungen in Lebensmitteln vor der Vermarktung behördlicherseits nicht auf gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft,“ warnt  BfR-Präsident Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel. Dabei sehen viele Menschen pflanzliche Produkte gerne als „natürlich“ und „gesund“ an. Ob mit diesen Produkten ein gesundheitliches Risiko verbunden sein könnte, ist jedoch nicht immer bekannt. Ein Zulassungsverfahren, das eine gesundheitliche Bewertung einschließt, gibt es in der Europäischen Union lediglich für Lebensmittel, die als neuartige Lebensmittel eingestuft sind oder aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine Leitlinie für die Bewertung von Pflanzen und pflanzlichen Zubereitungen in Nahrungsergänzungsmitteln veröffentlicht, die auch für die Bewertung von Pflanzen und pflanzlichen Zubereitungen in anderen Lebensmitteln geeignet ist. Unter Anwendung der EFSA-Leitlinie hat das BfR 16 Pflanzenteile gesundheitlich bewertet, darunter beispielsweise Gojibeeren, Schlafbeere, Schlangenwurzel, Aztekensalbei und Yohimberinde. Bewertet wurden Pflanzen und Pflanzenteile mit pharmakologischer oder psychotroper Wirkung oder Pflanzen, von denen bei der Verwendung als Lebensmittel Risiken ausgehen können. Ausgewählt wurden diese aus einer Liste von über 600 Pflanzen und Pflanzenteilen, die eine Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder erarbeitet hat.

Beispiel 1: Die Schlafbeere (Withania somnifera) wird seit 3000 Jahren in der ayuverdischen Medizin verwendet. Ihre Wurzel hat 48 Inhaltsstoffe, darunter 35 Withanolide. Sie sollen verjüngend, beruhigend, gegen Verstopfungen, Rheuma, Gedächtnisverlust, erhöhten Blutzucker, Erschöpfung sowie gegen nachlassende Muskelkraft wirken. Das BfR findet Hinweise für gesundheitliche Bedenklichkeit vor alle in Bezug auf die Beeinflussung der Schilddrüsenfunktion und der möglichen abtreibenden Wirkung.

Beispiel 2: Tribulus Terrestris L: (Erdstachelnuss) wir vor allem in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet. Diese sollen den Testosteronspiegel und somit Libido und Potenz steigern sowie den Kraft- und Muskelzuwachs fördern. In der chinesischen Medizin werden die Früchte gegen Husten, Kopfschmerzen und Entzündungen der Milchdrüsen eingesetzt. Als unerwünschte Nebenwirkungen listet das BfR Leberfunktionsstörungen sowie Störungen von Herz und Kreislauf auf. Gefahren gehen vor allem davon aus, dass die verwendeten Pflanzenteile nicht eindeutig bezeichnet werden. Die Verwendung oberirdischer Teile unterliegen in manchen Fällen einer Genehmigung.

wanc 30.4.2012/ Quelle: Risikobewertung von Pflanzen und pflanzlichen Zubereitungen, Bundesinstitut für Risikobwertung (BfR):
http://www.bfr.bund.de/cm/350/risikobewertung-von-pflanzen-und-pflanzlichen-zubereitungen.pdf





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/pflanzlich_30_04_12.php
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