Angaben zur gesunden Ernährung müssen den EU-Vorschriften entsprechen (Foto: Nestlé)

> Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln: Wenig Klarheit
Die EU-Kommission hat die Liste zugelassener Gesundheitsangaben in der Lebensmittelwerbung verabschiedet - die sogenannten Health Claims. Diese erste Liste enthält 222 gesundheitsbezogene Angaben, die verwendet werden dürfen überwiegend zu gesundheitlichen Wirkungen von Vitaminen und Mineralstoffen, aber auch von Walnüssen, Ballaststoffen oder ungesättigten Fettsäuren.

Verwendet werden dürfen diese Health Claims, nachdem sie von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft und für aktzeptabel befunden wurden. Für diese 222 Gesundheitsangaben gilt jetzt das Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt, das heißt sie dürfen nur dann auf jedes Lebensmitteletikett gedruckt werden, wenn sie in der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 stehen. Rund 1.600 Zulassungsanträge hat die EU-Kommission abgelehnt, diese Aussagen dürfen nun nicht mehr werblich eingesetzt werden. Die EU hofft, damit Täuschungen, Irreführungen und Halbwahrheiten in der Lebensmittelwerbung beenden zu können. 

Ob das gelingt? Es gibt Zweifler. Der AID-Infodienst weist beispielsweise darauf hin, dass die jetzt veröffentlichte Liste lediglich eine Teilliste ist: "Gut die Hälfte der rund 4.400 Zulassungsanträge, die im Jahr 2008 bei der EU-Kommission eingereicht wurden, muss die EFSA noch auf ihre wissenschaftliche Fundiertheit prüfen. Und solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, kann von Klarheit auf dem Markt praktisch keine Rede sein. Genau genommen geht das Chaos jetzt erst richtig los. Denn bislang galt für alle gesundheitsbezogenen Angaben dasselbe: Sie mussten wissenschaftlich fundiert sein und durften den Verbraucher nicht in die Irre führen."  

In der Warteschleife befinden sich laut AID unter anderem Anträge zu den so genannten "botanicals", also zu Inhaltsstoffen aus Soja, Artischocke oder sonstigen Pflanzen. Auch über die meisten Anträge zur gesundheitlichen Wirkung probiotischer Joghurts wurde noch nicht entschieden - auch, weil viele Hersteller ihre Anträge zurückzogen, als bekannt wurde, dass die EFSA streng prüft. Fraglich ist, bis wann die offenen Zulassungsanträge bearbeitet werden. Laut aktueller Pressemeldung der EU-Kommission steht das Zulassungsverfahren vor dem Abschluss. Doch der AID sagt nicht ohne Häme: "Eigentlich sollte auch die Gemeinschaftsliste zugelassener Health Claims bereits im Januar 2010 verabschiedet werden."

wanc 31.05.2012/ Quelle: AID
Zum Register zugelassener und abgelehnter Health Claims: 
http://ec.europa.eu/nuhclaims/
 
 
 
 
 
 
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