> EU-Lebensmittelinformations-Verordnung: Das steht künftig auf der Packung

Am 6. Juli 2011 hat das Europäische Parlament in zweiter Lesung dem Kompromisstext der europäischen Lebensmittelinformations-Verordnung mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Nach drei Jahren Verhandlungsmarathon. Das Ziel der neuen Regelungen: eine umfangreichere und besser lesbare Information auf den Etiketten verpackter Lebensmittel, etwa über den Nährwert, die Herkunft von Fleisch und Geflügel oder allergene Zutaten - und zwar einheitlich für alle EU-Mitgliedstaaten. Und auch lose Ware bleibt nicht außen vor. Künftig soll der Verbraucher auch in Restaurants oder in Bäckereien leichter erfahren können, in welchen Produkten sich allergene Stoffe verstecken.

Die Verordnung tritt voraussichtlich Mitte November 2011 in Kraft. Auf den Etiketten werden sich die neuen Pflichten jedoch frühestens 2014 zeigen, teilweise erst später. Die Parlamentarier haben sich auf eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung in Form einer Tabelle verständigt. Wo die Angabe stehen muss, bleibt allerdings den Herstellern überlassen. Eine verpflichtende, plakative Kennzeichnung des Brennwertes auf der Packungsvorderseite fand in Brüssel keine Mehrheit, darf allerdings freiwillig erfolgen.

Eindeutig verbraucherfreundlicher wird nach Einschätzung des aid infodienst - Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz die Angabe der 14 häufigsten Allergene im Zutatenverzeichnis sein, und auch von Gluten oder Milcheiweiß. Sie müssen künftig etwa durch eine farbliche Unterlegung besonders hervorgehoben werden. In Bezug auf ihre Angabe bei loser Ware ist das letzte Wort noch nicht gesprochen: Klar ist nur, dass sie Pflicht wird. Details zur Art und Weise der Information müssen die Mitgliedstaaten innerhalb der nächsten zwei Jahre festlegen.

Imitat-Lebensmittel sind schneller identifizierbar, weil Abweichungen von der üblichen Produktqualität in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angebracht werden müssen. Dazu zählen auch Lebensmittel, die nicht aus gewachsenem Fleisch bestehen. Sie müssen den Hinweis "hergestellt aus Formfleisch" tragen - und der darf nicht kleiner als in einer Schriftgröße von mindestens 75 Prozent des Produktnamens sein. Eine Mindestschriftgröße besteht darüber hinaus für alle anderen Pflichtangaben: 1,2 Millimeter bezogen auf das kleine "x" ist die Mindesgröße, die nicht mehr unterschritten werden darf.

Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung, die künftig für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch gilt, bleibt umstritten. Müssen Ort der Geburt, der Aufzucht oder der Schlachtung oder alle drei Angaben angegeben werden? Dazu gibt es noch keine Einigung. Allerdings muss die EU-Kommission dazu innerhalb von zwei Jahren genaue Vorschriften erlassen.

Ob langfristig auch Milch und Milcherzeugnisse sowie einzelne Zutaten verarbeiteter Lebensmittel unter die Kennzeichnungspflicht fallen, darüber soll die Kommission zunächst eine Folgenabschätzung vornehmen: Ein Punkt, der laut aid unter Wirtschaftsvertretern für Erleichterung sorgt, Verbraucherschützern dagegen weniger schmeckt; denn die Herkunft gilt als eine stark nachgefragte Information unter Verbrauchern.
 
Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
    ▪    Die Nährwertkennzeichnung wird Pflicht.
    ▪    Die Allergenkennzeichnung muss besonders hervorgehoben werden und gilt künftig auch für lose Ware.
    ▪    Die so genannten Lebensmittelimitate müssen deutlich gekennzeichnet werden.
    ▪    Die Herkunftskennzeichnung wird neben Rindfleisch künftig auch für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch verpflichtend.
    ▪    Koffeinhaltige Lebensmittel müssen für Kinder, Schwangere und Stillende mit einem Warnhinweis versehen werden.
    ▪    Die Mindestschriftgröße für alle verpflichtenden Informationen muss mindestens in 1,2 mm Schrift gedruckt und gut lesbar sein.


Berliner Ärzteblatt 18.07.2011/ Quelle: aid, IHK München + Oberbayern
 
 
 
 
 
 
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