Dort müssen Sie sie in Zukunft suchen: Die Hinweise auf die gentechnische Veränderung (Foto: Initiative Kennzeichnung)
> Gentechnik-Kennzeichnung in Kraft


Am Sonntag, den 18.04.04, treten die neuen Vorschriften zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln in Kraft. Damit muß künftig angegeben werden, ob in einem Lebensmittel gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zum Einsatz kommen.


Jetzt müssen alle Lebensmittel, Zutaten, Zusatzstoffe und Aromen die aus einem gentechnisch veränderten Organismus – etwa einer gv-Pflanze oder gv-Mikroorganismen – bestehen oder aus solchen hergestellt wurden, gekennzeichnet werden. Selbst wenn der verwendete gentechnisch veränderte Organismus jeweiligen Lebensmittel nicht mehr nachweisbar ist, bleibt die Kennzeichnungspflicht erhalten. Nicht gekennzeichnet müssen zufällige, technisch unvermeidbare Beimischungen von gentechnisch veränderten Organismen, unter der Voraussetzung, dass diese zugelassen, als sicher bewertet wurden und ihr Anteil unter 0,9 Prozent nicht übersteigt.


Die Kennzeichnung auf verpackten, vorgefertigten Lebensmitteln erfolgt im Rahmen der Zutatenliste. Dabei muß die jeweilige Zutat mit dem Hinweis "genetisch verändert" oder "aus genetisch verändertem ...." versehen werden. Diese Kennzeichnung gilt grundsätzlich auch für unverpackten Waren sowie Restaurant- und Kantinenverpflegung.


Ausgenommen von der Pflicht zur Kennzeichnung  sind Fleisch, Milch, Eier von Tieren, die Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen erhalten haben sowie Hilfsstoffe, die mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden. Diese Kennzeichnungspflicht gilt in allen Mitgliedstaaten der EU.


WANC 16.04.04

 
 
 
 
 
 
powered by webEdition CMS