Frisches Obst und Gemüse: Wieviel Schadstoffe darin sein dürfen, dafür hat die EU neue Grenzewerte erlassen - die aber umstritten sind (Foto: DAK/Schläger)
> Pestizid-Höchstmengen: Neue EU-Grenzwerte umstritten

Seit dem 1. September gelten EU-weit einheitliche Grenzwerte für die Pestizidbelastung von Futter- und Lebensmitteln. Das löst nicht bei allen Freude aus. Eine Studie von Greenpeace und der österreichischen Umweltorganisation GLOBAL 2000 sagt beispielsweise, dass fast 700 der zukünftig EU-weiten Höchstmengen für Pestizide in Obst und Gemüse zu hoch sind.

Die beiden Organisationen monieren, dass „selbst wenn diese Grenzwerte eingehalten werden, akute und chronische Gesundheitsschäden für die Konsumenten/innen, insbesondere für Kinder“, drohen. „Bei 570 Grenzwerten von Obst und Gemüse wird die Akute Referenzdosis (ARfD) für Kinder überschritten.“ Die ARfD beschreibt jene Menge, die über die Nahrung innerhalb eines Tages oder mit einer Mahlzeit aufgenommen werden kann, ohne dass daraus ein erkennbares Gesundheitsrisiko für den/die VerbraucherIn resultiert. Durch die Angleichung der Pestizid-Höchstmengen in der EU seien in der Regel die geringeren deutschen Grenzwerte durch die meist weit höheren EU-Grenzwerte ersetzt worden.

Die EU-Kommission und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) lehnten die Kritik mit der Begründung ab,  dass die deutsche Greenpeace-Studie basiere auf einer unausgereiften Vorauswahl des Datenmaterials vom März 2007 beruhe. Außerdem würden die Verzehrsgewohnheiten der Menschen unberücksichtigt blieben. So werden zum Beispiel auch die Rückstände auf der Schale von Orangen und Bananen mit eingerechnet.

Agrarverbände und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz begrüßten dagegen die Vereinheitlichung der Höchstwerte als wichtigen Meilenstein zur Transparenz. Für Erzeuger von Lebensmitteln und Futtermitteln, Importeure, Händler und Überwachungsbehörden bringe diese Harmonisierung einen erheblichen Gewinn an Übersichtlichkeit und Rechtssicherheit.  Der Industrieverband Agrar (IVA) wies darauf hin, dass es bislang keine einheitlichen Standards gegeben habe und sich Sicherheit und Transparenz für die Verbraucher verbessern würden.

Ob zu hoch oder zu niedrig wird jetzt das Gericht prüfen. Die Umweltorganisation PAN-Europe hat inzwischen Klage gegen die Kommission beim Europäischen Gericht in Luxemburg eingereicht.

WANC 12.09.08/ Quelle:
aid, Greenpeace, BVL

 
 
 
 
 
 
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