Schimmelpilze: Können äußerst gifitg sein
> Schimmel auf Lebensmitteln: Abschneiden oder wegwerfen?


Wenn Lebensmittel schimmeln, dann sind sie meist verdorben. In der Regel sollten sie nicht mehr benutzt werden, da die Schimmelpilze oft gesundheitsgefährdend sind. Nur in Ausnahmefällen reicht das großzügige Herausschneiden des Schimmels.


Schimmel zeigt sich meist als grünlich-weißer Belag vor allem auf Brot, Backwaren, Nüssen, Käse oder Konfitüre. Was man von außen sehen kann ist der Pilzrasen, dessen Fadengeflecht aber auch tief in das Lebensmittel hineinwächst und dort unsichtbar ist.


Bei ihrem Wachstum bilden die Schimmelpilze Giftstoffe, die Mycotoxine. Ein solches Pilzgift ist zum Beispiel das Aflatoxin, das als stark leberschädigend gilt. Auch eine krebserzeugende Wirkung wird diskutiert. Andere Pilzgifte können die Nieren schädigen und die körpereigenen Abwehrkräfte unterdrücken.


Schimmel verbreitet sich durch Sporen, das sind winzige Kugeln, die für uns unsichtbar durch die Luft fliegen und sich auf den Lebensmitteln vermehren. Schimmel gedeiht besonders gut dort, wo es feucht und warm ist. Der aid infodienst gibt folgende Tipps zum Umgang mit verschimmelten Lebensmitteln im Haushalt:



  • Bei ganzen Brotlaiben und Hartkäse (Bergkäse, Greyerzer, Parmesan, Chester, Manchego) am Stück können Sie die verschimmelten Stellen großzügig abschneiden. Bei Schnittbrot sollten Sie auch einige Scheiben vor und hinter der verschimmelten Stelle wegwerfen. Auch bei Konfitüre mit einem Zuckergehalt von über 60 % dürfen Sie den Schimmel großzügig herausheben.
  • Durch und durch verschimmelte Lebensmittel und verschimmelte Nüsse, Mandeln, Pistazien, Getreide sowie Getreideprodukte müssen Sie ganz wegwerfen. Auch verschimmelte Lebensmittel mit einem hohen Wassergehalt wie zum Beispiel Weichkäse, Jogurt, Quark, Säfte, Suppen, Soßen und angeschimmelte Käsescheiben gehören in den Müll. Und auch Obst mit weichen Faulstellen ist nicht mehr zum Verzehr geeignet.
  • Zum Schutz vor Schimmel sollten Sie Lebensmittel kühl, trocken und abgedeckt lagern.

WANC 12.03.04

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