Geschmacksverstärker: Vielfältige Gesundheitsgefahren

Geschmacksverstärker wie Glutamat können Krankheiten wie
Alzheimer, Parkinson, Bluthochdruck, Migräne oder Multiple Sklerose auslösen.


Glutamat als Geschmacksverstärker ist der wichtigste
Zusatzstoff in industriellen Nahrungsmitteln wie Gewürzmischungen, Fertigsuppen
und -soßen sowie in anderen Fertiggerichten. In höherer Konzentration soll
Glutamat als Nervengift wirken und an der Entstehung von Alzheimer, Parkinson
und Multipler Sklerose beteiligt sein.



Außerdem vermuten Wissenschaftler, dass ein überhöhter
Glutamatkonsum Auslöser von Fettleibigkeit ist. Denn Glutamat regt im Gehirn
die Wachstumssteuerung an und ruft gleichzeitig ein künstliches Hungergefühl
hervor, so die Gesellschaft für Ernährungsheilkunde. "Dazu liegen bislang
keine Studien vor, die diesen Zusammenhang wissenschaftlich bestätigen", schränkt
Silke Restemeyer, Pressesprecherin der Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
(DGE) ein.



Das stimmt allerdings nicht ganz. Eine Studie von Prof.
Michael Hermanussen und seinem Team an der Kieler Universität konnte den
Zusammenhang zwischen Glutamat und Übergewicht durchaus zeigen.



Oft sei Glutamat aber auf den Verpackungen nicht deklariert,
sondern verdeckt als Würzsalz oder Geschmacksverstärker angeführt. Dies moniert
die Gesellschaft für Ernährungsheilkunde. Die Deutsche Gesellschaft für
Ernährung e.V. (DGE) gibt dagegen Entwarnung. "Vorliegende
wissenschaftliche Bewertungen beurteilen Glutamat als gesundheitlich
unbedenklich", erklärt Restemeyer.



Weiterer Forschungsbedarf besteht allerdings für
Risikogruppen wie Personen mit eingeschränkter Darmfunktion oder bei Personen
mit Lebererkrankungen. Bei ihnen müsse überprüft werden, ob nach Verzehr von
glutamathaltigen Lebensmitteln ein erhöhter Plasmaspiegel auftritt oder nicht.
Denn bei einzelnen Personen können nach dem Genuss von Glutamat
Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten.



Zur gesundheitlichen Beurteilung von Lebensmitteln bestätigt die Senatskommission
der Weltgesundheitsorganisation WHO, dass bei Verwendung üblicher Mengen an
Lebensmitteln mit Glutamat eine neurotoxische Wirkung nicht zu befürchten sei.
1991 wurde vom wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel (SCF) der
Europäischen Union festgelegt, dass der ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) für
Glutamat mengenmäßig nicht begrenzt ist. Nach bisher vorliegenden Studien könne
Glutamat als Würzmittel also verwendet werden, so die Senatskommission.



Verpackte Lebensmittel, denen Glutamat zugesetzt ist, müssen
nach der Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung den Hinweis
"Geschmacksverstärker" tragen oder mit einer entsprechenden E-Nummer
(E 620 bis E 625) gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnungspflicht gilt auch
für "lose" Ware sowie für Kantinen- und Gaststättenverpflegung, wo
ein entsprechender Hinweis auf der Speisekarte erforderlich ist.



WANC 31.07.06





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/31_07_geschmacksverstaerker.php
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