Fleisch
Rückstände in tierischen Lebensmitteln sind gering (Foto: DAK)
> Kaum Arznei- oder Antibiotikarückstände in Fleisch, Milch und Eiern

Lebensmittel tierischen Ursprungs
sind anscheinend nur gering mit Arzneimittel-Rückständen
belastet. Das jedenfalls ist das Ergebnis von Untersuchungen des
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL).


Fleisch, Milch, Eier und Honig sind nur
in geringem Umfang mit Rückständen von Tierarzneimitteln
sowie hormonell oder antibakteriell wirksamen Substanzen belastet. Zu
diesem Ergebnis kommt das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) nach der Auswertung von
Untersuchungsdaten.



Wie im Jahr 2004 wies auch 2005
lediglich jede 500. untersuchte Probe tierischer Herkunft
Rückstandsgehalte oberhalb der gesetzlichen Normen auf. Bei den
Untersuchungen werden sowohl unverarbeitete tierische Lebensmittel
wie auch Proben lebender Tiere analysiert. Die im Rahmen des
Nationalen Rückstandskontrollplans von den Bundesländern
erhobenen Daten werden vom BVL ausgewertet und für die
Berichterstattung an die Europäische Kommission
zusammengestellt.



Im Jahr 2005 wurden in Deutschland
407.360 Untersuchungen an 49.679 Tieren oder tierischen Erzeugnissen
durchgeführt. Die Bundesländer haben damit die Zahl der
Untersuchungen gegenüber 2004 um 16 Prozent erhöht. Darüber
hinaus wurden über 250.000 Tiere mittels eines Schnelltests auf
antibakteriell wirksame Stoffe untersucht. Insgesamt wurde auf 706
Stoffe geprüft.



Im einzelnen:



Hormonell wirksame Stoffe Bei einem von 483 untersuchten
Mastschweinen wurde Nandrolon gefunden. Nachuntersuchungen des
betroffenen Betriebs ergaben dort keine Hinweise auf eine illegale
Anwendung des Hormons.



Tierarzneimittel-Rückstände Bei mittels Dreiplatten-Schnelltests
auf Tierarzneimittelrückstände untersuchten Proben waren
0,12 Prozent (296 von 251.941 Proben) positiv. Mithilfe dieses
Verfahrens kann das Vorhandensein von Tierarzneimittelrückständen
nachgewiesen werden, nicht jedoch eine Überschreitung von
Höchstmengen. Zu diesem Zweck werden spezifische analytische
Methoden eingesetzt. Dabei wurde festgestellt, dass im Jahr 2005 in
jeder 400. untersuchten Probe die vorgeschriebenen Höchstmengen
für Antibiotikarückstände überschritten wurden
(34 von 13.551 Proben).



Das seit 1994 in der Tierhaltung
verbotene Antibiotikum Chloramphenicol wurde in weniger als 0,1
Prozent der Proben (7 von 8186 Proben), das verbotene Antibiotikum
Metronidazol in rund 0,03 Prozent der Proben nachgewiesen (1 von 3611
Proben).



Lasalocid und Nicarbazin wurden in je
einer von 209 bzw. 264 Eierproben ermittelt. Bei Legehennen dürfen
diese gegen Darmparasiten wirkenden Stoffe nicht eingesetzt werden.



Bei zwei Kälbern wurde
Phenylbutazon und bei einem Schwein Diclofenac nachgewiesen.
Insgesamt wurden auf Phenylbutazon 4681 und auf Diclofenac 1548
Proben untersucht. Beide Stoffe wirken entzündungshemmend. Ihre
Anwendung ist bei Nutztieren verboten.



926 Proben wurden auf das Vorhandensein
von Dexamethason untersucht. Der zu den Glokokortikoiden zählende
Stoff wirkt entzündungshemmend und dämpft das Immunsystem.
Bei einem Schwein und einem Rind wurden Rückstände oberhalb
der Höchstmenge gefunden.



Schwermetalle und chlororganische
Verbindungen
Schlachttiere und tierische Erzeugnisse
wurden auch 2005 auf Rückstände von Umweltkontaminanten wie
Schwermetalle und chlororganische Verbindungen geprüft. Bei
Wildschweinen wurden bei 5 von 47 Proben DDT-Konzentrationen über
der gesetzlichen Höchstmenge festgestellt. Ausserdem wurde in
einer von 60 Wildschweinproben beta-HCH (Hexachlorcyclohexan) und bei
einer anderen gamma-HCH (Lindan) nachgewiesen.



Von 466 Rinderproben war eine mit PCB
oberhalb der Höchstmenge belastet. Eine Überschreitung der
Rückstandshöchstmengen für Cadmium wurde bei vier
Proben von Rindern, bei zwei von Schweinen und bei einer von einem
Pferd festgestellt (7 von 1749 Proben). Bei vier Prozent der
untersuchten Forellen und rund zwei Prozent der untersuchten Karpfen
wurde Malachitgrün festgestellt. Malachitgrün ist ein
Farbstoff und Desinfektionsmittel, dessen Anwendung in der EU in
Aquakulturen verboten ist, die der Lebensmittelgewinnung dienen. Bis
auf eine Probe waren in allen 153 untersuchten Eierproben Dioxine
nachweisbar. Bei einer Probe wurde die Höchstmenge
überschritten.



Hintergrundinformationen Die Beanstandung von Lebensmitteln, die
unerlaubte Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe
enthalten, erfolgt nach dem Lebensmittelrecht. Für die
Kontrollen sind die Bundesländer verantwortlich. Die
Lebensmittel- und Veterinärüberwachung überprüft
vor Ort im Schlachthof, in landwirtschaftlichen Betrieben, im
Tierbestand und kontrolliert auch die betrieblichen Aufzeichnungen.
Auch von Futter und Wasser können Proben genommen werden. Der
Nachweis verbotener Stoffe führt im Regelfall zur Sperrung des
Betriebes bzw. dazu, dass Tiere nicht mehr transportiert oder an
andere Betriebe abgegeben werden dürfen. Betriebe, die gegen das
bestehende Recht verstoßen haben, stehen für einen
bestimmten Zeitraum unter verstärkter Kontrolle. Je nach Schwere
des Verstoßes werden Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet.



Der Nationale Rückstandskontrollplan
ist ein EU-weit nach einheitlichen Maßstäben
durchgeführtes Programm zur Untersuchung von Lebensmittel
liefernden Tieren und tierischen Erzeugnissen. In Deutschland legt
das BVL zusammen mit den Bundesländern den Plan fest, sammelt
die Ergebnisse, wertet diese aus und übermittelt die Ergebnisse
an die EU-Kommission.



WANC 19.09.06

 
 
 
 
 
 
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