Pflanzenschutzmittel: Rückstände in rund 60 Prozent der Lebensmittel

Der Anteil von Lebensmitteln, bei denen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln festgestellt wurden, die die gesetzlichen Höchstmengen nicht überschritten, lag im Jahr 2004 bei rund 52 Prozent. Bei 7,4 Prozent der Proben wurden die gesetzlichen Höchstmengen nicht eingehalten. In rund 40 Prozent der untersuchten Proben wurden keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Dies sind Ergebnisse der „Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände", die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht hat.

Zu den am stärksten belasteten Obst- und Gemüsearten gehören Rucola, Paprika, Johannisbeere, Tafeltraube und Gurke. Keine Überschreitungen der Höchstmengen wurden hingegen in Säuglings- und Kleinkindernahrung, Bananen, Broccoli, Pilzen, Spargel und Zwiebeln festgestellt. Grundnahrungsmittel wie Getreide und Kartoffeln waren nur geringfügig belastet. Selten kam es bei Kiwis, Orangen, Zitronen, Karotten und Tomaten zu Höchstmengenüberschreitungen.



Bei der Untersuchung konzentriert sich die amtliche Lebensmittelüberwachung auf Lebensmittel, bei denen bereits in der Vergangenheit häufig Rückstände festgestellt wurden. Der Anteil von Proben mit Pflanzenschutzmittelrückständen ist daher überproportional, so dass die in der „Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände" gemachten Angaben nicht repräsentativ für die Gesamtheit der auf dem Markt befindlichen Lebensmittel sind.



In 36,5 Prozent aller Proben wurde mehr als ein Rückstand gefunden. Ein Grund für Mehrfachrückstände kann beispielsweise die Zusammensetzung einer Probe aus unterschiedlichen Partien sein. Auch ein gezielter Wirkstoffwechsel, durch den die Entwicklung von Resistenzen bei Schaderregern vermieden wird, kann zu Mehrfachrückständen führen. Insbesondere in Proben, bei denen eine Vielzahl von Rückständen anzutreffen ist, hält es das BVL aber auch für möglich, dass die gute fachliche Praxis bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln von den Produzenten nicht beachtet wurde.



Um dem Verbraucher Lebensmittel mit einer geringeren Pflanzenschutzmittelbelastung anbieten zu können, ist es aus Sicht des BVL zweckmäßig, dass Importeure und Handelsunternehmen mit festen Partnern im Anbau kooperieren und mit diesen praktikable Eckpunkte zum Pflanzenschutz festlegen, in denen beispielsweise die verwendeten Wirkstoffe und Anwendungsbedingungen festgelegt werden. Durch Kontrollen im Anbauland noch vor der Ernte können Handelsunternehmen und Importeure sicherstellen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel den rechtlichen Vorgaben entsprechen.



Die Überschreitung von Rückstandshöchstmengen ist nicht mit einer akuten Gefährdung der Gesundheit der Verbraucher gleichzusetzen. Bei Überschreitungen der Höchstmengen schätzt die zuständige Überwachungsbehörde das toxikologische Risiko ab. Bei 16 Proben konnte 2004 auf Grund deutlicher Überschreitungen ein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher nicht ausgeschlossen werden. In diesen Fällen hat das BVL die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer sowie die EU-Kommission über das Europäische Schnellwarnsystem informiert.



WANC 16.03.06





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/16_03_planzenschutzruecksteande.php
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