Prof. Rainhild Schäfers von der Hochschule für Gesundheit in Bochum: "Das Überangebot an Untersuchungen schürt die Angst der Frauen vor der Geburt und möglicherweise auch ihren Wunsch nach einer vermeintlich sicheren Kaiserschnitt-Entbindung."
Prof. Rainhild Schäfers von der Hochschule für Gesundheit in Bochum: "Das Überangebot an Untersuchungen schürt die Angst der Frauen vor der Geburt und möglicherweise auch ihren Wunsch nach einer vermeintlich sicheren Kaiserschnitt-Entbindung."
> Lassen sich Schwangere zu oft untersuchen?

Dass Frauen während der Schwangerschaft optimal betreut werden, darüber muss man wohl nicht diskutieren. Ob optimal bedeutet, wesentlich mehr Untersuchungen als in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen zu bekommen, darüber lässt sich streiten. Dass aber 99 Prozent aller Schwangeren mehr Vorsorgeuntersuchungen erhalten - und zwar ganz unabhängig davon, ob sie eine Risikoschwangerschaft haben oder einen völlig unauffälligen Schwangerschaftsverlauf - das erlaubt die Frage nach dem Sinn und dem Nutzen.


"Mehr ist nicht zwingend besser. Es gibt eine klare Überversorgung während der Schwangerschaft", folgert Uwe Schwenk, Gesundheitsexperte der Bertelsmann Stiftung. Die Stiftung hat 1.293 Mütter befragt, die im vergangenen Jahr ihr Baby zur Welt gebracht haben. Fast alle Schwangeren wurden abweichend von den offiziellen Richtlinien behandelt. Beim sogenannten CTG (Kardiotokographie, erfasst Herztöne des Kindes und Wehen der Mutter) und bei der Ultraschall-Untersuchung wurden Risikoschwangerschaften genauso versorgt wie Frauen mit einer "ganz normalen" Schwangerschaft. "Die Ausnahme Risikoschwangerschaft ist inzwischen zur Regel geworden", moniert Schwenk.


Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe beziffert für  2013 die Zahl der Schwangeren, bei denen vorgeburtlich routinemäßig eine kardiotokografische Untersuchung durchgeführt wurde auf über 90 Prozent. Dabei wird diese Untersuchung nur bei speziellen Indikationen empfohlen. Die Bundesauswertung der Perinataldaten (2013) besagt, dass bei über der Hälfte aller Schwangeren drei bis fünf und bei einem Viertel mehr als fünf Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt wurden. Die Mutterschafts-Richtlinien sehen drei Basis-Ultraschalluntersuchungen vor (festgelegt 2014 vom Gemeinsamen Bundesausschuss). Rund 43 Prozent aller Schwangeren (n = 658.735) nehmen laut Eintragungen im Mutterpass zwölf und mehr Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch und werden damit vom auswertenden Institut als überversorgt eingestuft (AQUA 2014).


Von den 1.263 Frauen, die in Befragung angegeben hatten, ein CTG in Anspruch genommen haben, machten 1.048 Angaben zur Häufigkeit der Anwendung. Im Minimum wurden ein, im Maximum 40 CTGs abgeleitet. Im Mittel erhielten die Frauen 6,6 CTG- Kontrollen während der Schwangerschaft. In der Summe sind 7.008 CTG-Registrierungen in der Stichprobe zu verzeichnen. 1.701 CTG-Registrierungen erfolgten bei Frauen, die keinen Schwangerschaftsbefund (z.B. vaginale Blutung, auffällige kindliche Herztöne, vorzeitige Wehentätigkeit) aufwiesen. 


Die Ergebnisse stehen in starkem Gegensatz zu national wie international geltenden Richt- und Leitlinien, betont die Bertelsmann Stiftung. Das Anlegen eines CTG wird dort als Routinemaßnahme explizit ausgeschlossen und es wird auf die geringe Spezifität sowie die daraus resultierenden unberechtigten Interventionen hingewiesen (Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. 2013; NICE 2008). 


84 Prozent der befragten Frauen haben vier und mehr Ultraschalluntersuchungen erhalten, wobei das Minimum bei vier und das Maximum bei 29 lag. Im Mittel haben diese Frauen 7,6 Untersuchungen erhalten. 49 Prozent der Frauen mit unbelasteter Schwangerschaft hatte mehr als fünf Ultraschalluntersuchungen. Im Vergleich dazu wird für die nationale Stichprobe ein Anteil von 22 Prozent der Frauen mit risikofreier Schwangerschaft angegeben, die mehr als fünf Ultraschalluntersuchungen aufweisen (AQUA 2014). "Die Ausnahme Risikoschwangerschaft ist inzwischen zur Regel geworden", sagte Schwenk.


Warum diese Menge von eigentlich nicht notwendigen Untersuchungen bei einer unbelasteten Schwangerschaft erbracht werden? Die Befragung ergibt zwei Hauptgründe: 


1. der Rat des behandelnden Arztes.Bei etwa 46 Prozent der Frauen, die mehr als drei Ultraschalluntersuchungen wahrgenommen habe, erfolgte das auf Rat oder Anordnung ihrer Ärztin.
2. der eigene Wunsch. Die Stiftung vermutet, dass im Wunsch, alles für das Wohlergehen des Kindes zu tun, oft des Guten zu viel getan werde. Zur Überprüfung des regelrechten Verlaufs der Schwangerschaft reiche oft auch das Abtasten des Bauches. Und wenn das die Schwangere nach einer Schulung selbst durchführe, könne sie damit die Beziehung zu ihrem Kind viel besser aufnehmen.


Prof. Rainhild Schäfers von der Hochschule für Gesundheit in Bochum meint dazu: "Das Überangebot an Untersuchungen schürt die Angst der Frauen vor der Geburt und möglicherweise auch ihren Wunsch nach einer vermeintlich sicheren Kaiserschnitt-Entbindung."


Abgesehen davon kosten Leistungen, die nicht routinemäßig und abweichend von den offiziellen Richtlinien durchgeführt werden, zusätzliches Geld. Etwa 80 Prozent der werdenden Mütter mussten Zuzahlungen aus der eigenen Tasche leisten. Fast alle Schwangeren wurden abweichend von den offiziellen Richtlinien behandelt. Beim sogenannten CTG (Kardiotokographie, erfasst Herztöne des Kindes und Wehen der Mutter) und bei der Ultraschall-Untersuchung wurden Risikoschwangerschaften genauso versorgt wie Frauen mit einem unauffälligen Schwangerschaftsverlauf. 


Die Ärzte sehen das natürlich ganz anders. Der Berufsverband der Frauenärzte bestätigt, dass es durchaus richtig ist, dass viele Schwangere mehr diagnostische Leistungen erhalten als in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen ist. "Das liegt unter anderem daran, dass es heute mehr Möglichkeiten gibt als in den Richtlinien vorgegeben, und dass die gesetzlichen Krankenkassen bisher nur die Kosten für Leistungen übernehmen, die auch wirtschaftlich sind. Diagnostische Maßnahmen, die sinnvoll sind, sich für die Krankenkassen aber wirtschaftlich nicht "rechnen", wie zum Beispiel den Toxoplasmose-Test oder auch den Test auf Streptokokken in der Spätschwangerschaft, werden wir Schwangeren immer empfehlen, auch wenn sie keine Kassenleistungen sind." Das es bei vielen der angebotenen zusätzlichen Leistungen (sogenannte IGEL-Leistungen) ums Geldverdienen geht, weisen die Frauenärzte vehement zurück: "Die Unterstellung, Frauenärzte - ebenso wie Hebammen – würden Schwangeren Leistungen nur anbieten, weil sie unter wirtschaftlichem Druck stehen, sind Unsinn."


Zusatzinformationen
Die Inhalte der ärztlichen Schwangerenvorsorge sind durch die Mutterschaftsrichtlinien (MSR) geregelt. Dies sind Richtlinien, die der Gemeinsame Bundesausschuss veröffentlicht hat. Neben Beratung, besonderen Blutuntersuchungen, Gewichts-, Urin- und Blutdruckkontrollen, Kontrolle der kindlichen Herztöne und des Gebärmutterwachstums werden dort drei Basis-Ultraschall-Untersuchungen aufgeführt, die um die 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche gemacht werden sollen. Die MSR sehen zehn bis zwölf Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft bis zum errechneten Geburtstermin vor, die anfangs im Abstand von vier Wochen, ab der 32. Woche im Abstand von zwei Wochen durchgeführt werden sollen.


28.07.2015/ Quelle: gesundheitsmonitor 3/2015

 
 
 
 
 
 
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