Nüsse: Erstickungsgefahr für Kleinkinder

Bei Fremdkörpern, die Kleinkinder
verschlucken, handelt es sich oftmals um Nüsse, insbesondere Erdnüsse.
Das Risiko, Nüsse oder Nussteile zu verschlucken, die dann in die
Atemwege gelangen, ist für Kleinkinder anscheinend wesentlich höher als
das Risiko, Kleinteile von Spielzeug zu verschlucken. Nüsse können
aufgrund ihrer Form und geringen Größe sowie öligen Oberfläche leichter
in die Luftröhre und die tiefen Bereiche der Luftwege gelangen als
andere Lebensmittel.
„Nicht nur in der Vorweihnachtszeit knabbern kleine Kinder Nüsse oft
nebenbei beim Spielen. Es ist somit wichtig, Eltern, Erzieherinnen und
Erzieher, Großeltern und sonstige Aufsichtspersonen über das Risiko
einer Erstickungsgefahr zu informieren“, warnt BfR-Präsident Prof. Dr.
Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstitut für Risikobewertung
(BfR), das die Daten gesammelt hat. Auf den Verpackungen von Nüssen
sollte ein Verbraucherhinweis wie „Achtung. Nüsse können in die
Atemwege von Kindern gelangen“, aufgedruckt werden. Geraten verschluckte Fremdkörper in die Atemwege, spricht man von
Aspirationsunfällen. Diese können zu schweren Gesundheitsschäden oder
in seltenen Fällen zum Erstickungstod führen. Im Kindesalter ist das
Risiko des ungewollten Verschluckens in die Lunge besonders hoch, da
Kinder unter vier Jahren generell gern Gegenstände in den Mund nehmen.
Für Spielzeug besteht deswegen eine Kennzeichnungspflicht. Auf den
Verpackungen befindet sich der Warnhinweis, dass Kleinteile verschluckt
werden können. Für Nüsse besteht eine solche Kennzeichnungspflicht
bislang nicht. Aspirationsunfälle werden in Deutschland nicht systematisch erfasst.
Vereinzelt werden sie von Ärzten an die deutschen
Giftinformationszentren gemeldet und dort als Fremdkörperaspiration
unter „Vergiftung“ geführt. Neuere Zahlen der Deutschen Gesellschaft
für Pädiatrische Pneumonologie belegen aber das Unfallrisiko von
Nüssen. Im Zeitraum von 2004 bis 2005 wurden an sechs Kliniken 98
Fremdkörperaspirationen dokumentiert. In mehr als der Hälfte der Fälle
(50 Meldungen) hatten Kinder eine ganze Nuss oder Teile davon
verschluckt. In 29 dieser Fälle handelte es sich um Erdnüsse. In 16
Fällen wurden andere Nahrungsbestandteile wie z.B. Karottenstückchen
verschluckt, und in zehn Fällen waren Spielzeugteile in die Atemwege
gelangt. Daraus schließt das BfR, dass das Risiko von Kleinkindern,
Nüsse in die Atemwege zu bekommen, bedeutend höher ist als das Risiko,
dass Spielzeugteile in die Luftröhre gelangen. Das BfR empfiehlt, auf Nuss-Verpackungen einen Hinweis zu drucken, etwa
„Achtung. Nüsse können in die Atemwege von Kindern gelangen“, um die
Verbraucherinnen und Verbraucher über das Risiko zu informieren. Eine
Kennzeichnungspflicht sollte geprüft werden. Zudem weist das BfR darauf hin, dass Nüsse, insbesondere Erdnüsse,
nicht in die Reichweite von jüngeren Kindern gehören. Sie sollten Nüsse
ausschließlich in ruhigen Essenssituationen unter Aufsicht von
Erwachsenen verzehren. Sollte dennoch ein Nussteil in die Atemwege
gelangen und anhaltender Husten oder Atemprobleme entstehen, muß der
Notarzt gerufen werden. WANC 23.12.09/ Quelle: BfR





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/kind/23_12_nuesse_erstickungsgefahr.php
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