500 000 Kinder leben in Familien, in denen zumindest ein Elternteil an einer Psychose erkrankt ist (Foto: DAK/Schläger)
> Eltern mit psychischen Störungen machen ihre Kinder krank

500.000 Kinder leben in Familien, in denen zumindest ein Elternteil an einer Psychose erkrankt ist. Kinder mit psychisch kranken Eltern tragen selbst ein hohes psychisches Risiko. So zeigen Untersuchungen auf, dass jedes vierte Kind, das heute stationär psychiatrisch behandelt wird, ein psychisch krankes Elternteil hat. Unter Fachleuten ist unstrittig, dass die Lebensbedingungen weitreichende Konsequenzen für die Kinder nach sich ziehen.

Schon diese Zahlen müßten zu denken geben. In Deutschland leben:



  • 320.000 erwachsene Menschen, die sich jährlich in psychiatrische Behandlung begeben müssen und die ein oder mehrere Kinder haben.
  • 500.000 Kinder in Familien, in denen zumindest ein Elternteil an einer Psychose erkrankt ist.
  • 2,65 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter bis 18 Jahren in einer Familie mit einem Elternteil, das eine alkoholbezogene Störung hat.
  • 50.000 Kinder mit einem drogenabhängigen Elternteil zusammen.

Das bedeutet, das sich für Kinder mit Eltern, die psychisch instabil oder krank sind, ein gravierendes Kinderschutzproblem auftut. Verantwortlich sind dafür in erster Linie die allgemeinen psychosozialen Belastungen (u.a. Isolation, Armut, mangelnde Unterstützung), sowie die Verwirrung und Beziehungsunsicherheit, mit denen die Kinder oft täglich konfrontiert werden. Aber bisher sind in Deutschland weder Pädagogen in Schulen, Kindertagesstätten und Freizeiteinrichtungen noch die Hilfesysteme der Jugendhilfe sowie der Erwachsenenpsychiatrie und der Suchtberatung hinreichend auf diese Probleme vorbereitet bzw. für eine angemessen vernetzte Behandlung ausgestattet.

Die Kenntnisse der Erwachsenenpsychiatrie über den Aufgabenbereich und die Leistungen der Jugendhilfe sind äußerst gering, und es ist gar nicht selbstverständlich, die Zusammenarbeit zu suchen, wenn erwachsene Patienten Kinder haben. Andererseits bestehen Tendenzen in der Jugendhilfe, sich nicht mehr zuständig zu fühlen, wenn Verhaltensauffälligkeiten und Störungen von Eltern als Krankheitssymptom definiert werden. Mit ihnen als Eltern wird dann - oft aus Unsicherheit - die Zusammenarbeit eingestellt.


Die Arbeit ist Immer dann erfolgreich, wenn Hilfesysteme kooperieren und sich fachlich vernetzen, wenn die MitarbeiterInnen der Systeme entsprechend qualifiziert und die Zuständigkeiten klar verhandelt worden sind. Das setzt voraus, dass alle beteiligten HelferInnen die jeweiligen Kompetenzen auch der anderen kennen und zu nutzen wissen. Allerdings steht zu befürchten, dass auf Grund der derzeitigen Ausrichtung der öffentlichen Haushalte, diese erfolgreichen Modelle nicht zur gängigen Praxis werden.


Die Kinderschutz-Zentren fordern daher:



  • Ökonomische Rahmenbedingungen für Familien und Hilfen müssen auch weiterhin gesetzlich abgesichert werden.
  • In allen Lehrplänen für die Ausbildung der entsprechenden Berufsgruppen muss ein systemisches Verständnis psychischer Störung und entsprechend ganzheitlicher Hilfe- bzw. Behandlungsanforderung verankert sein.
  • Eine Fort- und Weiterbildungspflicht für MitarbeiterInnen der Jugendhilfe und der Erwachsenenpsychiatrie in Fragen des Kinderschutzes, insbesondere in der Arbeit mit Familiensystemen.
  • Entlastung der MitarbeiterInnen in den Hilfesystemen von Verwaltungsaufgaben, damit eine unterstützende Betreuung der ganzen Familie möglich ist.
  • Finanzielle und organisatorische Absicherung der Vernetzung und Kooperation der Jugendhilfe mit Schule und Kindergarten, aber auch mit Psychiatrie und Suchthilfe im Hinblick auf mitbetroffene Kinder.

WANC 28.09.04

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