Hilfe, wir werden vergiftet

Die in Deutschland empfohlenen
Richtwerte für Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in
Produkten des alltäglichen Gebrauchs, wie Werkzeuge, Schuhe,
Fahrradhupen, Reifen, oder Verpackungen werden von Herstellern
ignoriert. PAK steht im Verdacht, das Erbgut zu schädigen und
Krebserkrankungen zu fördern.
Im März 2009 hat TÜV Rheinland 27 Produkte insbesondere in Baumärkten
und Billigläden gekauft und getestet – mit erschreckenden Ergebnissen:
Nur in sechs getesteten Produkten lag die PAK-Konzentration unter den
freiwilligen Richtwerten. Gesetzliche Grenzwerte gibt es nicht.
Teilweise wurden im Test die Orientierungswerte, die nur bei der
Prüfung für das „GS-Zeichen" als verbindliche Grenzwerte gelten, um das
Hundertfache überschritten. Den Spitzenwert erreichte eine
Transporthilfe beispielsweise für Möbel mit einer Konzentration von
25.400 mg/kg PAK statt der empfohlenen 200 mg/kg in den Gummiteilen. Da
bereits der eingesetzte Schnelltest bei nahezu allen Produkten erhöhte
Konzentrationen angezeigt hat, haben die Prüfer des TÜV Rheinland die
Testkäufe vorzeitig beendet. Nach Einschätzung von Dr. Ansgar Wennemer, Chemiker des TÜV Rheinland,
ließen sich hohe Schadstoffmengen leicht vermeiden: „Anstelle von
sauberen Mineralölen werden in Gummi- und Kunststoffprodukten als
Weichmacher billige Teeröle eingesetzt. Das treibt die
PAK-Konzentration in gefährliche Höhe. Hersteller und Händler, die
solche Produkte in Verkehr bringen, setzen die Kunden – bewusst oder
unbewusst – vermeidbaren Risiken aus." Da die freiwilligen Richtwerte
nicht ausreichend eingehalten werden, kann das Problem offenbar nur
durch gesetzliche Grenzwerte gelöst werden. PAK stehen, auch nach Erkenntnissen des Bundesinstituts für
Risikobewertung, im begründeten Verdacht, das Erbgut zu verändern,
Krebs erzeugend zu sein und die Fortpflanzung zu beeinträchtigen.
Besonders gesundheitsgefährdend sind solche Produkte einzustufen, die
eine hohe PAK-Konzentration besitzen und die längeren Hautkontakt
haben. Die analysierten Produkte und Teile wurden von TÜV Rheinland im
normalen Handel gekauft. Zu den getesteten Produkten gehören zahlreiche
Werkzeuge, aber auch Schuhe, Fahrradhupen, Reifen und eine Armbanduhr. Wennemer: „Erschreckend ist, dass nach wie vor hohe PAK-Werte in
Verbraucherprodukten gefunden werden." Eine Hülle für das Autolenkrad
wies eine Konzentration auf, die das 140fache der Orientierungswerte
betrug. Hier sind die Risiken sehr groß, weil beim Fahren ständiger
Hautkontakt besteht. In einem einfachen Versuch haben die Fachleute den
Hautkontakt mit dem Lenkradbezug nachgestellt: Danach wird in einer
Stunde eine PAK-Menge aufgenommen (genauer Benzo(a)pyren), die dem
Konsum von etwa 1.000 Zigaretten entspricht. Auf gleiche Weise wurde
zudem der Blasebalg einer Hupe untersucht, die auch an Kinderfahrrädern
angebaut wird. Hier ergab sich nach einer Stunde immerhin noch ein
Übergang, der dem Konsum von rund 45 Zigaretten entspricht. Seit 2005 gibt es in Deutschland Richtwerte für Produkte, die mit der
Haut oder Lebensmitteln in Kontakt kommen und die von Herstellern
freiwillig eingehalten werden sollten. Für Produkte mit vorhersehbarem
Hautkontakt von bis zu 30 Sekunden – also beispielsweise einen
Reifenmantel oder eine Fahrradhupe – gilt als empfohlener Richtwert:
200 Milligramm PAK je Kilogramm für insgesamt 16 derzeit als relevant
definierte PAK sowie für den PAK Benzo(a)pyren maximal 20 Milligramm je
Kilogramm. In diese Kategorie fielen zwölf getestete Produkte, drei
davon hielten die Orientierungswerte ein. Für Produkte mit Hautkontakt über 30 Sekunden gilt als empfohlener
Richtwert: insgesamt 10 Milligramm je Kilogramm PAK für 16 verschiedene
PAK sowie für den PAK Benzo(a)pyren 1 Milligramm je Kilogramm. Zu
dieser Produktgruppe zählen aus dem Test von TÜV Rheinland
beispielsweise Hammer, Badesandalen, Armbanduhr oder ein
Schraubendreher. In diese Kategorie fielen insgesamt 15 getestete
Produkte, ebenfalls drei hielten die Orientierungswerte ein. Ziel der Orientierungswerte sollte es sein, mögliche Gefahren für
Verbraucher zu reduzieren, wo dies technisch machbar ist. Doch offenbar
haben längst nicht alle Handelsunternehmen die Einhaltung der
Richtwerte für PAK als verpflichtende Einkaufsbedingung vorgeschrieben
oder eine Kontrolle findet nicht statt. Wer Produkte mit hoher
PAK-Konzentration verkauft hat zudem wegen fehlender gesetzlicher
Vorgaben keinerlei juristischen Folgen zu befürchten. Der TÜV betont, dass Verbraucher selbst nur wenige Möglichkeiten
hätten, sich gegen den Kauf von PAK-belasteten Produkten zu wappnen. Wo
es möglich sei, sollten sie auf Produkte mit GS-Zeichen für geprüfte
Sicherheit achten. Denn eine zu hohe PAK-Konzentration führt dazu, dass
das Prüfzeichen nicht vergeben werde. Darüber hinaus sollten in jedem
Fall Gummi- oder Kunststoffprodukte gemieden werden, die stark riechen
oder stinken. Dies entspreche nicht dem Stand moderner Produktion und
könne ein Hinweis auf eine hohe PAK-Belastung sein. WANC 02.04.09/Quelle: TÜV Rheinland





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/index.php/02_04_pak_krebs.php
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