Empfehlungen zum altersentsprechenden Impfschutz

Die Ständige Impfkommission (STIKO) spricht immer wieder neue Impfempfehlungen aus. Nun hat die STIKO erstmals Empfehlungen zu Nachholimpfungen bei unvollständigem oder unbekanntem Impfstatus gegeben.

Erreichen will die STIKO  "altersentsprechend empfohlenen Impfschutz". Die neuen Hinweise sollen Ärzten im Praxisalltag eine Hilfestellung zu Nachholimpfungen geben, welche Impfungen bei unvollständig geimpften Patienten erforderlich sind. Die STIKO erläutert zum Beispiel das Vorgehen bei fehlender Impfdokumentation, die Indikationen für die „serologische Titerbestimmung“, die nur in Ausnahmefällen sinnvoll ist, und die Frage zusätzlich verabreichter Impfdosen, wenn etwa in einem Kombinationsimpfstoff nicht alle enthaltenen Komponenten erforderlich sind.

Erwachsene sollen zum Beispiel gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten oder Polio ausreichend geschützt und bei unzureichendem Impfschutz entsprechende Nachholimpfungen erhalten. Bei einer anstehenden Tetanus-Auffrischimpfung sollte der Kombinationsimpfstoff gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis verwendet werden. Dies werde bei unfall- oder verletzungsbedingten Tetanus-Impfungen noch nicht ausreichend berücksichtigt. Die STIKO erinnert auch daran, dass nach 1970 geborene Erwachsene, die in der Kindheit nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft worden sind oder deren Impfstatus unbekannt ist, eine einmalige Masern-Impfung vorzugsweise mit einem Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff erhalten sollten.

Unumstritten sind die Schutzimpfungen nicht. Kritiker sagen, dass die negativen gesundheitlichen Folgen der Impfungen nicht ausreichend beachtet würden. Dr. Jan Leidel, Vorsitzender der STIKO, sagt dazu: "So verpflichtet das Infektionsschutzgesetz (wie zuvor schon das Bundes-Seuchengesetz) die Bundesländer dazu, 'öffentliche Impfempfehlungen' auszusprechen. Dabei handelt es sich allerdings nicht um unverbindliche Empfehlungen im gewöhnlichen Sinne, sondern um dringende Aufforderungen an die Menschen, sich oder ihren Kindern die 'öffentlich empfohlenen' Impfungen geben zu lassen. Sie schützen damit nicht nur sich selbst, sondern auch besonders Gefährdete, die selbst nicht geimpft werden können. Gleichsam als Gegenleistung sagt der Staat zu, falls es wider Erwarten durch eine solche Impfung einmal zu einer gesundheitlichen Schädigung kommen sollte, eine Entschädigung zu leisten."

wanc 31.07.2012/ Quelle: STIKO, RKI





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/index.php/impfen_31_07_12.php
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