Hühner
Hühner: Übergriff der Vogelgrippe auf die Nutztiere verhindern
> Vogelgrippe: Geflügelfleisch nein danke – oder?
Noch
immer steigt die Zahl der Wildvögel, die in Deutschland, Italien und
Österreich Opfer der Vogelgrippe geworden sind. Kein Wunder, dass sich besorgte
Bürger fragen, ob sie sich über Geflügelfleisch und Geflügelprodukte mit dem
Vogelgrippe-Virus (H5N1) infizieren können. Ob und welche Gefahren bestehen,
darauf gibt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Antworten.


Grundsätzlich kann eine
Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel nicht ausgeschlossen
werden. Zum heutigen Zeitpunkt scheint der direkte Kontakt mit infiziertem
Geflügel aber der hauptsächliche Infektionsweg zwischen Geflügel und Mensch zu
sein.



Da das Virus ausgesprochen empfindlich gegenüber hohen Temperaturen ist, gelten
gut durcherhitzte Lebensmittel als unbedenklich. Gut durcherhitzt ist Fleisch,
wenn eine Kerntemperatur von mindestens 70 °C bei der Erhitzung erreicht wird.
Das ist für den Verbraucher daran erkenntlich, dass das Fleisch keine rote bzw.
rosa Farbe mehr hat und kein roter Fleischsaft austritt.



Auf die Möglichkeit einer
Infektion des Menschen durch rohe Eier und Rohwursterzeugnisse mit
Geflügelfleischanteil von infizierten Tieren gibt es keine wissenschaftlichen
Hinweise. Allerdings ist erwiesen, dass Eier infizierter Tiere das Virus sowohl
auf der Schale als auch in Eiweiß und Eidotter enthalten können. Deswegen
sollten Verbraucher in Ländern, in denen die Vogelgrippe in
Nutzgeflügelbeständen aufgetreten ist, vorsorglich auf den Verzehr roher
Eiprodukte (Eischnee,
Tiramisu etc.) verzichten. Bei gekochten Eiern sollte darauf geachtet werden,
dass sowohl Eiweiß als auch Eigelb fest sind.



Was ist Vogelgrippe? Die aviäre Influenza (Vogelgrippe) ist eine für Hausgeflügel
hochansteckende Krankheit, die insbesondere bei Hühnern und Puten durch schwere
Krankheitsverläufe gekennzeichnet ist. Die meisten Tiere verenden, die
wirtschaftlichen Verluste sind hoch. Hervorgerufen wird die Vogelgrippe durch
verschiedene Grippevirusstämme. Der Subtyp H5N1 kann auch bei Menschen eine
Influenzaerkrankung auslösen. Weitere Informationen hierzu hat das BfR bereits
im Jahr 2004 veröffentlicht.



Auf den Internetseiten des
Friedrich-Loeffler-Instituts ( www.fli.bund.de), des Robert Koch-Instituts
(www.rki.de) und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (www.bmelv.bund.de) finden sich hierzu
weitere wertvolle Hinweise.



Wo kommt die
Vogelgrippe bislang vor?
Informationen über
den aktuellen Stand der Verbreitung der Vogelgrippe finden Sie auf der Homepage
der Welternährungsorganisation, FAO (Food and Agriculture Organisation of the United Nations).



Ist das
Vogelgrippevirus auf den Menschen übertragbar?
Das
Vogelgrippevirus ist nur sehr schwer auf den Menschen übertragbar. Bei den
aktuellen Ausbrüchen mit der auch für den Menschen relevanten Virusvariante
H5N1 in Asien (China, Indonesien, Irak, Kambodscha, Thailand, Vietnam) sind der
Weltgesundheitsbehörde bisher 157 bestätigte humane Infektionen gemeldet
worden.



Dies ist angesichts der großen Verbreitung und hohen Infektionsdichte des
Erregers in der dortigen Geflügelpopulation und einem traditionell sehr engen
Kontakt zwischen Mensch und Geflügel eine sehr niedrige Zahl. Zusätzlich zu den
Fällen in Asien sind in der Türkei bisher zwölf bestätigte humane
Erkrankungsfälle gemeldet worden, die sich ebenfalls durch engen Kontakt mit
infiziertem Geflügel angesteckt haben (Stand 13. Februar 2006).



Wie kann das
Vogelgrippevirus auf den Menschen übertragen werden? Die Analyse der aktuellen H5N1-Ausbrüche in Asien und der Türkei zeigt, dass
die humanen Infektionen mit dem Geflügelpest-Virus durch direkten Kontakt mit
infiziertem Geflügel verursacht wurden. Das Vogelgrippe-Virus wird überwiegend
durch Einatmen (Inhalation) kontaminierter Staubpartikel oder Tröpfchen
übertragen. Das Virus kann aber auch durch Schmierinfektionen mit virushaltigen
Ausscheidungen auf Schleimhäute übertragen werden. Personen, die engen Kontakt
zu Geflügel haben, sollten geeignete Schutzmassnahmen ergreifen.



Detaillierte Empfehlungen hierzu finden sich auf den Internetseiten der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (http://www.baua.de)
und des Robert Koch-Instituts (http://www.rki.de).



Besteht die Gefahr
einer Infektion durch die Zubereitung und den Verzehr von Lebensmitteln?
Nach heutigem
Wissensstand ist der direkte Kontakt mit Geflügel der weitaus wichtigste
Übertragungsweg des Virus vom Geflügel auf den Menschen. Über eine
Virusübertragung durch den Verzehr von rohen Geflügelfleischprodukten
infizierter Tiere ist bisher wenig bekannt. Aus Gründen vorbeugenden
Verbraucherschutzes sollte besonders auf die Einhaltung von Hygieneregeln im
Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und
Geflügelfleischprodukten geachtet werden.



Da das Virus ausgesprochen
empfindlich gegenüber hohen Temperaturen ist, gelten gut durcherhitzte
Lebensmittel als unbedenklich. Gut durcherhitzt ist Fleisch, wenn eine
Kerntemperatur von mindestens 70 °C bei der Erhitzung erreicht wird. Das ist
für den Verbraucher daran erkenntlich, dass das Fleisch keine rote bzw. rosa
Farbe mehr hat und kein roter Fleischsaft austritt. Verbraucher sollten
vorsorglich auf den Verzehr roher Eiprodukte (Eischnee, Tiramisu etc.)
verzichten. Bei gekochten Eiern sollte darauf geachtet werden, dass sowohl
Eiweiß als auch Eigelb fest sind.




Wie kann sich der
Verbraucher schützen?
In Ländern, in
denen das Virus H5N1 bei verendeten Wildvögeln nachgewiesen wurde, sollten
Menschen den Kontakt zu wildlebenden Vögeln nach Möglichkeit meiden. Das gilt
besonders für verendete Tiere. Reisende in Länder, in denen die Vogelgrippe
auch beim Nutzgeflügel ausgebrochen ist, sollten direkte Kontakte mit Vögeln
sowie deren Federn, Kot, rohem oder unzureichend erhitztem Fleisch und
Eiprodukten vermeiden. Besonders von Besuchen von Geflügelmärkten oder
Geflügelfarmen wird dringend abgeraten.



Das Verbot, Geflügel oder andere Vögel, Geflügelfleisch, Eier und andere
Produkte vom Geflügel sowie Federn oder unbehandelte Jagdtrophäen aus den
betroffenen Ländern in die Europäische Union einzuführen, muss unbedingt
beachtet werden, um einen Ausbruch der Vogelgrippe in Nutzgeflügelbeständen der
Europäischen Union zu verhindern.



Bei der Zubereitung von
Geflügelfleisch sollten die allgemeinen Hygienevorschriften strikt eingehalten
werden:


  • rohe Geflügelprodukte und andere Lebensmittel
    getrennt lagern und zubereiten, insbesondere wenn Letztere nicht noch
    einmal erhitzt werden

  • Gerätschaften und Oberflächen, die mit rohen
    Geflügelprodukten in Berührung gekommen sind, gründlich mit warmem Wasser
    und Spülmittelzusatz reinigen

  • Verpackungsmaterialien, Auftauwasser u.ä. sofort
    entsorgen

  • Hände mit warmem Wasser und Seife waschen

  • Geflügelspeisen gründlich durchgaren. Das
    bedeutet, dass mindestens eine Kerntemperatur von 70 °C erreicht werden
    muss.

  • Eier sollten vor dem Verzehr gekocht werden, bis
    Eiweiß und Eigelb fest sind, d.h. je nach Größe müssen Eier mindestens 6
    Minuten kochen.



Weitere Empfehlungen zum
hygienischen Umgang mit Geflügelfleisch finden sich auf den Internetseiten des
Bundesinstituts für Risikobewertung (www.bfr.bund.de) Unverarbeitete, im
Handel befindliche Geflügelprodukte haben eine Herkunftsbezeichnung.
Nutzgeflügelbestände in Deutschland sowie in allen übrigen Länder der
Europäischen Union sind bisher nicht von der Vogelgrippe betroffen, Importe von
Geflügelfleisch aus von Vogelgrippe betroffenen Ländern sind verboten.



WANC 23.02.06

 
 
 
 
 
 
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