Grippeimfpung: Besonders für Ältere und Chronisch Kranke empfohlen
> Chronisch Kranke und Ältere: Gegen Influenza impfen lassen
Oktober und November sind als Zeitraum für die Schutzimpfung gegen Influenza (Virusgrippe) optimal – rechtzeitig bevor die jährliche Grippewelle beginnt. Alle gefährdeten Menschen sollten sich impfen lassen, rät Reinhard Kurth, Präsident des Robert Koch-Instituts.

Kurth wendet sich vor allen Dingen an alle über sechzig Jahre alten Menschen, an chronisch Kranke jeden Alters und an Beschäftigte in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr, insbesondere in medizinischen Einrichtungen und Altenheimen. „Bei der Impfung chronisch Kranker werden häufig Kinder mit Atemwegserkrankungen, zum Beispiel Asthma, vergessen“, unterstreicht Kurth.


Eine Infektion mit dem Influenzavirus bedeutet für Personen mit bestimmten Grundleiden und für ältere Menschen eine Gefährdung. Bei ihnen kommt es im Krankheitsverlauf häufiger zu Komplikationen wie bakteriellen Lungenentzündungen, die tödlich enden können. Selbst bei durchschnittlichen Grippewellen sind 5.000 bis 8.000 influenzabedingte Todesfälle zu beklagen. Beschäftigte in Krankenhäusern, Altenheimen oder Arztpraxen haben nicht nur ein erhöhtes Risiko, selbst an der Virusgrippe zu erkranken, sondern gefährden durch eine Infektion auch ihre eigenen Patienten.


Nach der Impfung benötigt das Immunsystem zwischen sieben und 14 Tagen, um einen vollständigen Immunschutz aufzubauen. „Die heute verfügbaren Grippeimpfstoffe sind gut verträglich. Zudem kontrolliert das Paul-Ehrlich-Institut jede Impfstoff-Charge und gibt sie erst dann zur Anwendung frei“, erklärt Johannes Löwer, der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts.

Älteren Menschen und Personen mit Grunderkrankungen empfiehlt die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut auch die (alle sechs Jahre zu erneuernde) Schutzimpfung gegen Pneumokokken, wichtige Erreger von Lungenentzündung und Hirnhautentzündung.

Tipp:
Die Krankenkassen können Schutzimpfungen als Satzungsleistung vorsehen. Die Versicherten sollten sich deshalb bei ihrer Kasse erkundigen, ob die Grippeschutzimpfung dort Satzungsleistung ist. Dann ist die Grippeschutzimpfung von der Praxisgebühr befreit.

WANC 05.10.04

 
 
 
 
 
 
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