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Auch Schwangere sollen jetzt grundsätzlich gegen Influenza geimpft werden (Foto: ABDA)
> Neue Impfempfehlungen: Influenzaschutz auch für Schwangere

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut hat ihre
Impfempfehlungen aktualisiert. Sie empfiehlt jetzt eine generelle
Masern-Schutzimpfung für junge Erwachsene sowie die
Influenza-Schutzimpfung für alle Schwangeren. Bei den Impfempfehlungen
für Röteln, Meningokokken, Tollwut und Cholera hat die Ständige
Impfkommission (STIKO) Anpassungen und Präzisierungen vorgenommen.
Die Masern-Impfung (in Form der Masern-Mumps-Röteln-Impfung) wird
zukünftig für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen empfohlen, sofern
sie nicht oder nur einmal geimpft sind oder der Impfstatus unklar ist.
Besonders betrifft diese Empfehlung Personen, die im Gesundheitsdienst,
in der Betreuung von immungeschwächten Menschen oder in
Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten. Als Begründung für die Ausweitung der Empfehlung nennt die STIKO die
immer wieder auftretenden Masernausbrüche in Deutschland und Impflücken
vor allem in der Gruppe der jüngeren Erwachsenen. Auch bei Jugendlichen
gebe es deutliche Lücken im Masernschutz; bei ihnen greife aber die
schon seit Jahren bestehende generelle Empfehlung, alle im
Kleinkindalter versäumten Impfungen vor dem 18. Geburtstag nachzuholen. Die Influenza-Impfung für die nächste Grippesaison weitet die STIKO auf
alle Schwangeren aus, weil bei Schwangeren ein deutlich erhöhtes Risiko
für schwere Krankheitsverläufe beobachtet wurde. Der Rat zu einer
Influenzaimpfung besteht bereits für Personen ab 60 Jahre, chronisch
Kranke, Medizinpersonal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem
Publikumsverkehr sowie Personen, die Risikopersonen betreuen. Der übliche saisonale Grippeimpfstoff, der sich jedes Jahr aus den drei
aktuell am häufigsten auftretenden Influenza-Virustypen zusammensetzt,
wird in diesem Jahr auch das pandemische Influenzavirus
(„A/H1N1/California/2009“) enthalten. Deshalb ist die spezielle
Impfempfehlung zur Pandemischen Influenza 2009 („Schweinegrippe“) nicht
mehr erforderlich und wurde von der STIKO bis auf Weiteres
zurückgezogen. Dass die Zusammensetzung des “normalen” Influenza-Impfstoff auf die
Schweinegrippe erweitert wurde, ist für Schwangere zumindest
fragwürdig. Denn Langzeiterfahrungen mit den Impfstoffen gegen
Schweinegrippe existieren nicht. So schreibt das Deutsche Ärzteblatt:
“Wie bei allen Medikamenten in der Schwangerschaft ist man auch bei der
Impfung auf Beobachtungsdaten nach Markteinführung angewiesen, da
randomisierte Studien zur Verträglichkeit bei Schwangeren unter anderem
aus ethischen Gründen nicht durchgeführt werden.“ Bei der Rötelnimpfung empfiehlt die STIKO, dass alle Frauen im
gebärfähigen Alter zweimal geimpft sein sollen. Bei Meningokokken hat
die STIKO die Verfügbarkeit eines neu zugelassenen viervalenten
Konjugatimpfstoffs berücksichtigt. Bei den Impfempfehlungen zu Tollwut
und Cholera wurden Änderungen der epidemiologischen Situation
(Ausrottung der Wildtollwut in Deutschland) beziehungsweise
internationalen Empfehlungen Rechnung getragen. Alle relevanten Änderungen sind in der STIKO-Veröffentlichung farblich markiert. Die Impfempfehlungen finden Sie hier: Epidemiologisches Bulletin. Die STIKO-Empfehlungen sind Grundlage der öffentlichen Impfempfehlungen
der obersten Landesgesundheitsbehörden und der
Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die
Mitglieder der STIKO sind ehrenamtlich tätige Experten aus
unterschiedlichen Disziplinen der Wissenschaft und Forschung, aus dem
Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und der niedergelassenen
Ärzteschaft. 

 WANC 02.08.10, Quelle: Epidemiologisches Bulletin, 2. August 2010 / Nr. 30
 
 
 
 
 
 
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