Dermatoskopie: Nicht selbst bezahlen

Immer mehr Ärzte bieten mittlerweile sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen an. Neuerdings offerieren viele Hautärzte eine spezielle Lupenuntersuchung, die so genannte Dermatoskopie, zur Früherkennung von Hautkrebs als IGeL. Das ist ungerechtfertigt, meint der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS).

Seit 2008 können Männer und Frauen ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs, das so genannte Hautkrebs-Screening, in Anspruch nehmen. Dabei wird die gesamte Körperoberfläche eines Patienten abgesucht, unter Umständen auch unter Einsatz von Lupen. Diese Früherkennung ist für den Patienten im übrigen kostenlos.

Als Ergänzung dazu bieten Hautärzte mittlerweile eine so genannte Dermatoskopie an – häufig als individuelle Gesundheitsleistung, die die Patienten aus eigener Tasche zahlen müssen. Dieses auch Auflichtmikroskopie genannte Verfahren geht über die Standard-Untersuchung mit einer einfachen Lupe hinaus: Das Dermatoskop ist eine spezielle beleuchtete Lupe. Auf die Hautstelle, die betrachtet werden soll, wird eine Flüssigkeit aufgebracht, auf die das Dermatoskop aufgesetzt wird. So kann die Haut besser beurteilt werden.

Warum die Dermatoskopie vom Patienten selbst gezahlt werden soll, ist nach Meinung des MDS nicht gerechtfertigt. „Nach gründlicher Prüfung sehen wir keine Grundlage dafür, dass die Dermatoskopie als IGeL angeboten wird“, sagt Monika Lelgemann, Leiterin des IGeL-Monitors, der vom MDS getragen wird. Die Begründung: Auffällige Hautstellen erkennt der Arzt mit dem bloßen Auge, dafür braucht er das Dermatoskop nicht. Anders verhält es sich bei der Untersuchung verdächtiger Hautstellen, wenn der Arzt sie im wahrsten Sinne „unter die Lupe nehmen“ möchte. Für diese Abklärung ist es üblich, dass der Arzt das Dermatoskop verwendet. Es handelt sich dabei um eine so genannte kurative Leistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird.

Aus Sicht der Hautärzte ist die Situation unbefriedigend, weil sie die Dermatoskopie nicht extra abrechnen können. Im Rahmen der Früherkennung ist sie explizit nicht vorgesehen. Und bei der Abklärung verdächtiger Hautstellen hat der so genannte Bewertungsausschuss, der mit Kassen- und Ärztevertretern besetzt ist, für den Einsatz des Dermatoskops keine eigene Abrechnungsziffer geschaffen – das Dermatoskop gehört zum üblichen „Handwerkszeug“ der Hautarztes wie das Stethoskop zum Allgemeinarzt und der Ohrenspiegel zum Ohrenarzt.

Noch ein Wort zum IGeL: Die Ärzte nennen sie IGeL - damit gemeint sind Individuelle Gesundheitsleistungen. Hinter diesen schönen Worten verstecken sich ärztliche Leistungen, die die Krankenkasse nicht bezahlt - für die also der Patient selbst aufkommen soll. Weniger schön ausgedrückt sind IGeL also "Selbstzahlerleistungen". Um IGeL wird heftig gestritten, manche finden sie reine Abzocke, die Ärzte finden sie nützlich. Für die meisten dieser Leistungen gibt es keine oder nur wenig wissenschaftliche Bestätigungen zum medizinischen Nutzen. Die Verbraucherzentralen sagen, dass sich Bedeutung und Wirkung kaum beurteilen lassen. Vor allem Patienten ist es fast unmöglich, die Angebote zu bewerten. Laut SPD sagt, "dass der Missbrauch von individuellen Gesundheitsleistungen durch die Ärztinnen und Ärzte mittlerweiel ein Problem darstellen". Vielleicht auch deshalb will die SPD die individuellen Gesundheitsleistungen jetzt per Gesetz eindämmen.

wanc 05.07.2012/ Quelle: IGeL-Monitor

Aktualisierung vom 18.7.2012
Der IGeL-Monitor reagiert auf eine Entgegnung des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen:
"Am 05.07.2012 veröffentlichte der IGeL-Monitor eine Beschreibung der Dermatoskopie oder Auflichtmikroskopie, die von Hautärzten als „Individuelle Gesundheitsleistung“ (IGeL) bei der Früherkennung von Hautkrebs angeboten wird. Die Beschreibung enthielt explizit keine Bewertung, weil der IGeL-Monitor keine Grundlage dafür erkennen konnte, die Untersuchung überhaupt als IGeL anzusehen. Sobald der Hautarzt eine verdächtige Hautstelle mit dem bloßen Auge oder mit einer Lupe erkennt, wird er den Verdacht abklären, in dem er unter anderem ein Dermatoskop zu Hilfe nimmt. Diese Abklärung zählt nach Ansicht der Autoren des IGeL-Monitors bereits zu den kurativen Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Allerdings wird der Einsatz des Dermatoskops nicht gesondert vergütet, da das Gerät zum Handwerkszeug des Hautarztes gehört.

Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD) hat auf die Veröffentlichung im IGeL-Monitor mit einer Pressemitteilung vom 11.07.2012 reagiert. Nach Ansicht des Berufsverbandes der Hautärzte ist die Dermatoskopie keine vertragsärztliche Leistung und gehöre daher zu den IGeL, die Patienten selbst bezahlen müssen.



Ziel des IGeL-Monitors ist es, einzelne IGeL wissenschaftlich fundiert zu bewerten, um Versicherte bei der eigentlichen Entscheidungsfindung für oder gegen eine privat zu bezahlende Untersuchung bzw. Behandlung zu unterstützen. Die nunmehr eingetretene Situation steht diesem Ziel entgegen.

Damit die Auseinandersetzung über die verschiedenen Auffassungen zur Vergütung nicht zu einer Verunsicherung der Versicherten führt, hat sich der MDS daher in Abstimmung mit dem für vergütungsrechtliche Fragen zuständigen GKV-Spitzenverband entschieden, die Information zur Dermatoskopie nicht weiter auf der Website des IGeL-Monitors zu verbreiten. Der durch die unterschiedlichen Interpretationen entstehende Konflikt soll nicht auf dem Rücken der Versicherten ausgetragen werden. Die Frage, welche ärztlichen Leistungen zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören, kann nur der sogenannte Bewertungsausschuss für alle Seiten verbindlich klären. Dieses Gremium ist zu gleichen Teilen mit Vertretern des GKV-Spitzenverbandes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung besetzt. Der GKV-Spitzenverband wird das Thema im Bewertungsausschuss zur Diskussion stellen und sich für eine baldige Klärung einsetzen."





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/index.php/dermatoskopie_05_07_12.php
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